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AW: Da fehlen mir die Worte
Zitat:
Zitat von sdost
Wie sieht das Strafmaß bei Totschlag aus? Der Täter hatte in diesem Fall 3 1/2 Jahre gesessen. Ob die U-Haft angerechnet wurde, ist nicht bekannt. Meistens wird auch 1/3 der Strafe erlassen. Damit dürfte das Urteil bei 7 Jahren gelegen haben. Hätte der Täter tatsächlich seine Strafe voll abgesessen, würde ich sagen, dass auch das zu wenig für so eine Tat ist. Immerhin steht als "Ergebnis" ein Toter.
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Meines Erachtens wird U-Haft immer angerechnet, wenn er überhaupt in U-Haft war, was aber anzunehmen ist.
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Im Osten geht der (Halb)mond auf.
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