Zitat:
Zitat von sdost
Deutschen Staatsbürgern dürfte man derartige Beschränkungen wohl nicht auflegen.
|
wenn ein deutscher Staatsbürger einen anderen deutschen Staatsbürger heiratet ist das ja auch nicht nötig......;) ..........aber........
......also ich denke diese Beschränkung betrifft doch auch deutsche Frauen die z. B. einen türkischen Mann (aus der Türkei) heiraten, oder etwa nicht?? (oder ein deutscher Mann eine türkische Frau) :???: (oder ist es vielleicht bei einer z. B. Deutsch-Thailändischen Familienzusammenführung hinfällig dieses Gesetz?)......dann würde ich den Einwand verstehen, allerdings nicht den der Altersbegrenzung!:???: