Zitat:
Zitat von marion42
in der firma gibt es 29..dafür werden dann heiligabend und silvester nicht als urlaubstag gerechnet..
( so wie unsere messearbeit an wochenenden auch nicht gerechnet wird...das sind unsere geleisteten sozialstunden..sozusagen)
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Sorry, dass ich mich einmische, aber der Urlaubsanspruch hängt von der tariflichen (arbeitsvertraglichen) Regel ab, die bei dir angewendet wird.
Es muss in deinem Arbeitsvertrag stehen, welcher Tarif oder welche AR angewendet wird.
Sicher ist auf jeden Fall, dass der Erholungsurlaub durch unbezahlten Urlaub nicht gekürzt werden kann!!
Also, schriftlich Einspruch einlegen, damit man das schön zurückfordern kann.
PS: Habt ihr einen Betriebsrat?? Die kümmern sich um sowas!