Erstmal Hallo und Herzlich Willkommen hier im Forum!
Diese 300-Tage-Frist kenne ich nicht u. dies gilt mit Sicherheit nicht für Deutschland. Wie anouk schon sagte, kaum bist Du geschieden, kannst Du gleich wieder heiraten.
Zitat:
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Aber auch hier müsste man das Scheidungsurteil vorlegen. Wie's in der Türkei ausschaut, weiß ich nicht, würde mich aber wundern, wenn es dort anders wäre.
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Ja, das Scheidungsurteil muss man auch in der Türkei vorlegen. (Habe mich einfach mal informiert, ohne Hintergedanken... :vogel) )
Dann wünsche ich Dir mal eine reibungslose Scheidung u. viel Spaß bei den Hochzeitsvorbereitungen!
Lieben Gruß, Simone