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Alt 13.08.2006, 16:27
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Sabine Sabine ist offline
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AW: Heiraten in der Türkei oder Deutschland??

Hey Peri !

Das mit den 300 Tagen Wartefrist gibt es tatsächlich in der Türkei. Es hat mir Deinem geschiedenen Mann zu tun bzw. damit, daß Du ja unter umständen von ihm schwanger sein könntest wenn Du vor diesen 300 Tagen wieder neu heiratest. Genau erklären kann ich das jetzt aber auch nicht.

Aber keine Panik. Ich wurde am 7. April geschieden und habe schon am 1. Juni wieder geheiratet.

Ich hatte ein Attest meiner Frauenärztin dabei, daß ich nicht schwanger bin. Das hat dem Standesbeamten gereicht. Sollte es bei Dir nicht ausreichen, kann es höchstens passieren, daß sie Dich ins Krankenhaus zum Test schicken. Aber das überlebst Du sicher auch !!

Wie schon geschrieben muß das Scheidungsurteil auf jeden Fall mit. Übersetzung am besten in der Türkei machen lassen !!

Alles Gute und viel Glück !!
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Aleyna Lara, geb. 23.05.2008
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