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AW: geschützte berufe
Um sich Arzt nennen zu dürfen, muss man das Medizinstudium mit dem 3. Staatsexamen abgeschlossen haben.
Dann erhält man die Approbation, die Erlaubnis als Arzt arbeiten zu dürfen. Diese kann auch wieder entzogen werden, es ist eine Berufserlaubnis.
Das andere ist die sog. Facharztbezeichnung, also Arzt für z. B. Psychiatrie. Hierfür muss man eine mehrjährige Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer des jeweiligen Bundeslandes machen. Diese Weiterbildung muss man dann mit einer Facharztprüfung erfolgreich abschließen. Dann erhält man eine Urkunde!
Wenn man sich ohne solch eine Urkunde Arzt für xxx nennt, macht sich strafbar und wenn er dann sogar noch Patienten behandelt, wird es richtig unangenehm!!
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Same Shit - Different Day!
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