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AW: Straflager Türkei?
Nicht das wir was durcheinander bringen: Um eine Abschiebung handelt es sich nur, wenn die AE desjenigen abgelaufen ist und aus welchen Gründen auch immer nicht verlängert wird, er also kein Aufenthaltsrecht mehr hat!
Nach meinem Wissen darf nur abgeschoben bzw. ausgewiesen werden, wenn die Identität und Staatsangehörigkeit zweifelsfrei geklärt ist?????
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