Nun aber kommt die Pointe: Zwei Orte sollen vom umfassenden Rauchverbot ausgenommen sein. Der eine davon sind offene Plätze von Krankenhäusern, damit Menschen, deren Nahestehende schwerkrank oder gar tot sind, ihren Kummer ausrauchen können. Der andere Ort sind die Höfe von Moscheen. In seiner ersten Fassung umfasste das Rauchverbot auch diese heiligen Stätten. Doch manche der frommen Regierungshüter waren der Auffassung, dass diese Maßnahme dazu führen könnte, die Menschen von der Religion zu entwöhnen. Per Antrag wurde dieser gruseligen Vorstellung ein Ende gemacht. Wenn es um Religion geht, hört es offenbar auf mit dem spaßigen Gedöns um die Gesundheit.
wie scheinheilig
Guter Artikel, Mar, danke.