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Alt 11.03.2008, 23:27
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alterali alterali ist offline
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AW: türken oder muslimen?

Meine Meinung:

Die in der Verfassung niedergelegten Rechte hat jeder, egal ob Massenmörder, oder auch jemand der die Verfassung ablehnt. die Verfassung verlangt weder, dass man auf sie schwört noch verlangt sie irgendeine Art von Gesinnung. Sie ist kein Vertrag auf Gegenseitigkeit. Im Gegenteil: mit der Glaubenfreiheit und dem Schutz der Weltanschauung, stehen auch die Gedanken unter Schutz, die nicht mit der Verfassung konform sind.

Der Staat und die Gesellschaft können Rechtstreue verlangen, d.h. man muss sich an die Gesetze halten, die Verfassung gehört da auch dazu.
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Im Osten geht der (Halb)mond auf.
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