Thema: was tun?
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Alt 17.03.2008, 08:37
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schwarze Rose schwarze Rose ist gerade online
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AW: was tun?

wenn ich mir das so durch den Kopf gehen lasse, hast du nur 2 Möglichkeiten: entweder lässt du ihn den Kram rausreißen und ordentlich machen, ohne dass du ihm 700 € zusätzlich zahlst, denn das war nicht vereinbart. Das ist glatte Abzocke und der Versuch, sich über ne Dumme zu sanieren. Dann heißt es im Dorf, die Marion ist ne knallharte und treibt den Mann in den Ruin.
Oder zu zahlst zähneknirschend und hoffst, dass es diesmal alles richtig macht und im Dorf heißt es, die Marion ist ne dumme, die kann man übers Ohr hauen.

Jetzt kannst du's dir aussuchen
Nochmal zur Erinnerung:

§ 631 BGB (1)
Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des Versprochenen Werkes.....verpflichtet.
(2) Gegenstand des Werkvertrages kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.

§ 633 Sach- und Rechtsmangel
(1) Der Unternehmer hat dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. .....

Hat er ja wohl nicht eingehalten, oder?
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