|
AW: Lidl bespitzelt seine Angestellten
Überwachung grundsätzlich verboten
Berlin: Die Spitzel-Aktion bei Lidl ist nach Anicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar ein klarer Vertroß gegen das Grundgesetz (Art. 2) und das Datenschutzgesetz (§ 6b). "Die verdeckte Überwachung ist grundsätzlich verboten", so Schaar im "Stern" In öffentlich zugänglichen Räumen wie in einem Supermarkt sei eine Überwachung nur dann zulässig, wenn die Kameras gut erkennbar sind. In Büroräumen dürfte nur aus Sicherheitsgründen "überwacht" werden, beispielsweise im Inneren einer Bank. Das Protokollieren von Toilettenbesuchen und der häuslichen Verhältnisse von Mitarbeitern sei ein schwerer Verstoss gegen die Persönlichkeitsrechte. Das drohende Bussgeld von bis zu 250 000 Euro sei für große Konzerne wie Lidl "eher Peanuts"
Eine Sprecherin des Stuttgarter Innenministeriums erklärte vor diesem Hintergrund, dass die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich ein Prüfverfahren einleitet, um den Sachverhalt aufzuklären. Lidl hat seinen Hauptsitz in Neckarsulm (Baden Württemberg).
Quelle: Mopo Hamburg
__________________
"Gönül ne kahve ister ne kahvehane,gönül sohbet ister kahve bahane"
|