merhaba
Zitat:
Zitat von Ottoman
3. Schwerer Diebstahl
(arab. sariqa): Sure 5,33+38 fordert ebenso wie die Überlieferung beim ersten Mal die Amputation der rechten Hand und im Wiederholungsfall des linken Fußes. Die islamische Rechtswissenschaft hat mehrere Möglichkeiten gefunden, diese harte Strafe zu umgehen, indem sie einen Diebstahl nur unter gewissen Bedingungen als echten Diebstahl gelten lässt (was z. B. bei Taschendiebstahl oder einem Diebstahl aus Not heraus nicht gegeben ist). Die hanbalitische Rechtsschule anerkennt zudem den "Rechtskniff" (die Rechtsumgehung), dass der Beschuldigte schwört, das gestohlene Gut gehöre ihm, damit er der Amputation entgehen kann.
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also die Mutilation gefällt mir ganz und gar nicht, obwohl....
..Obwohl ich in der Tat geneigt wäre, zu wünschen, dass gewisse Kriminelle, die scheinbar wegen totaler hormoneler Unruhe, schreckliches begehen, zuerst halbkastriert werden. Und nicht mehr als ein mal innerhalb von 10 Jahren. Da ist noch nichts passiert. Einige werden sogar so geboren. Und dann, bei Wiederholung, wieder halb kastriert werden. Dann würde ziemliche Ruhe herrschen, für alle: Betroffener, Gesellschaft, speziell Kinder, Strafvollzug (wäre dann überflüssig!). Aber chirurgisch, nicht chemisch!
da die meisten Männer das als die allergöttlichste Einrichtung ansehen

würde es eine richtige abschreckende Wirkung haben
nicht wie andere Massnahmen!
selâm