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Zitat von sabareeshan
Zum einen gibt es leider kein Bekleidungsgeld in dem Sinne mehr, es ist richtig das man früher beim Sozialamt dies beantragen konnte. Mit der jetzigen Grundsumme (345- Euro) sind auch alle Einmalzahlungen weggefallen, das heißt ihr müsst leider anders sehen wie ihr das Geld zusammenbekommt.
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Das stimmt nicht. Die Sozialhilfekategorie "Hilfe zum Lebensunterhalt", in welche die meisten Empfänger aufgrund von Alter und Gesundheit fallen, umfasst auch noch bedarfsgebundene Einmalleistungen. Bei der Kleidung ist es wie bei anderen Posten, die im Regelsatz integriert wurden, nämlich dass die Einmalleistung Darlehensform haben soll. Das ist jedoch eine Empfehlung, von deren Umsetzung viele Kommunen absehen. Einmalleistungen müssen beantragt werden.