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Alt 25.04.2008, 19:18
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sdost sdost ist offline
TT-Schreck
 
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Seltsames Urteil: Auch Schwarzarbeiter haften für Pfusch am Bau

Bisher war ich immer der Meinung, dass Schwarzarbeit strafbar ist. Der, der sie beauftragt, hat sich ebenso wie der, der sie ausführt, strafbar gemacht. Nun könnte man fast meinen, dass die Schwarzarbeit durch entsprechende Gerichtsurteile fast schon salonfähig gemacht wird.


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Ein Haus-Eigentümer hatte einen Handwerker ohne Rechnung beauftragt. Als die Terrasse fertig war, folgte kurz darauf der Wassereinbruch ins Haus. Der Handwerker argumentierte, er müsse bei Schwarzarbeit nicht haften. Doch so billig will der Bundesgerichtshof ihn nicht davon kommen lassen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt, die mit einem zugelassenen Handwerker Schwarzarbeit vereinbaren. Nach dem Urteil gibt es auch bei der Verabredung, ohne Rechnung zu arbeiten, einen Anspruch auf Schadenersatz. Das gilt jedenfalls dann, wenn der vereinbarte Auftrag bereits durchgeführt wurde.


Quelle und weiter: http://www.welt.de/wirtschaft/articl....htm l#reqWik
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