Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2 (Permalink)  
Alt 25.04.2008, 19:54
Benutzerbild von TheCore
TheCore TheCore ist gerade online
Moderator
 
Registriert seit: 08.07.2006
Ort: zuhause
Beiträge: 1.366
Thanks: 324
Thanked 519 Times in 327 Posts
AW: Seltsames Urteil: Auch Schwarzarbeiter haften für Pfusch am Bau

Das Urteil ist in der Tat recht dünn untermauert. Treu und Glauben, auf den sich der BGH hier beruft, wird hier "typisch deutsch" ausgelegt, der vermeintlich Schwächere darf sich dümmer stellen als der professionelle Vertragspartner. Im wesentlichen sind es zwei Argumente: Der nichtige Vertrag ließe sich nicht mehr sinnvoll rückabwickeln. Das hat aber meines Erachtens nicht die Rechtssprechung zu kümmern. Zweitens sei es treuwidrig, wenn der Handwerker ausgerechnet im Haftungsfall auf die Nichtigkeit des Vertrages verweist, ihn sonst aber anstandslos erfülle. Ja weiß denn der Auftraggeber nicht, dass er einen rechtswidrigen und damit nichtigen Vertrag schließt, der vielleicht nicht ganz seinem Rechtsschutzbedürfnis entspricht? Ich glaube schon.
Mit Zitat antworten