Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3 (Permalink)  
Alt 25.04.2008, 22:04
Benutzerbild von alterali
alterali alterali ist offline
TT-Überall-Mitmischer
 
Registriert seit: 19.04.2007
Ort: mittenmang
Beiträge: 2.262
Thanks: 228
Thanked 354 Times in 280 Posts
AW: Seltsames Urteil: Auch Schwarzarbeiter haften für Pfusch am Bau

Ich finde das Urteil in Ordnung.
Meines Erachtens ist es für das Zustandekommen eines Vertrages erst einmal egal, ob er nach irgendeinem Gesichtspunkt rechtswidrig ist.
Das sich wegen schlechter Leistung daraus auch Schadensersatzforderungen ableiten lassen, find ich in Ordnung.
So etwas könnte man ja bei der Vertragsgestaltung auch ausschließen.
wenn man Handwerker normal beauftragt, passiert es auch häufig, dass gefuscht wird (Pfusch am Bau), dennoch ist es oft schwierig, auch nur eine Nachbesserung geschweige Schadensersatz durchzusetzen.

Ich kenne die Geschichte mit den Spielschulden, die man nicht bezahlen muss, weil das Geschäft sittenwidrig ist, wenn man bezahlt hat, kann man nichts zurückfordern.
__________________
Im Osten geht der (Halb)mond auf.
Mit Zitat antworten