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AW: Seltsames Urteil: Auch Schwarzarbeiter haften für Pfusch am Bau
Ich finde das Urteil in Ordnung.
Meines Erachtens ist es für das Zustandekommen eines Vertrages erst einmal egal, ob er nach irgendeinem Gesichtspunkt rechtswidrig ist.
Das sich wegen schlechter Leistung daraus auch Schadensersatzforderungen ableiten lassen, find ich in Ordnung.
So etwas könnte man ja bei der Vertragsgestaltung auch ausschließen.
wenn man Handwerker normal beauftragt, passiert es auch häufig, dass gefuscht wird (Pfusch am Bau), dennoch ist es oft schwierig, auch nur eine Nachbesserung geschweige Schadensersatz durchzusetzen.
Ich kenne die Geschichte mit den Spielschulden, die man nicht bezahlen muss, weil das Geschäft sittenwidrig ist, wenn man bezahlt hat, kann man nichts zurückfordern.
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Im Osten geht der (Halb)mond auf.
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