Der Sachverhalt ist etwas unpräzise. Die allgemeine Regelung zur Mehrstaatigkeit gilt erst seit 1.1.2000. Folglich gilt (seit 1914): Durch die Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit vor 2000 auf Antrag hast Du die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Diese Überlegung trifft nicht zu, wenn 1996 ein Abkommen mit der Türkei bestand, welches diese Situation anders darstellt (soweit ich weiß, ist das nicht der Fall), oder die Türkei den von Dir beschriebenen Verwaltungsakt (Personalausweis) nicht mit der Vergabe der Staatsbürgerschaft koppelt.
So wie Du es geschildert hast, bist Du Türkin und stehst nun vor der Wiedereinbürgerung. Die BRD bürgert aufgrund eines internationalen Abkommens nicht mehrstaatig ein. Für einen deutschen Pass musst Du die türkische Staatsangehörigkeit ablegen, wenn Du nicht den Kriterien der Neuregelung von 2000 entsprichst. Mich wundert jetzt etwas, wie Du die letzten zwölf Jahre gelebt hast, ohne genau zu wissen, was Deine Staatsangehörigkeit ist

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