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Alt 01.05.2008, 16:29
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Cindy07 Cindy07 ist offline
TT-Schreck
 
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AW: 24 Jahre im Kellerverließ

Zitat:
Zitat von Christiane Beitrag anzeigen
Ich denke schon, dass es strafbar ist, wenn man Mitwisser ist. Das zählt zur
unterlassenen Hilfeleistung. Allerdings gibt es da sicher auch mildernde Um-
stände, wenn z.B. der Mitwisser vom Täter bedroht wurde. Das sage ich jetzt
als Laie, denn in juristischen Fragen kenne ich mich nicht aus.

LG
Christiane
vielleicht weiß The Core Bescheid
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