Zitat:
Zitat von Lalezar2006
Ich glaube man meint den Mutterschaftsurlaub, 8 Wochen vor der Entbindung, wobei das Wort -Urlaub ungangssprachlich benutzt wird und irreführt.
|
Mutterschutzzeit beginnt 6 wochen vor dem entbindungstermin wenn die frau es möchte, das heißt die 6 wochen sind also freiwillig und nach der entbindung 8 wochen diese sind pflicht, erstens damit die frau sich von der entbindung erholen kann
Erziehungsurlaub ist die zeit die man nach der geburt nehmen kann maximal 3 jahre.