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Zitat von alteglucke
Nur wenn er genügend Geld auf dem Konto (allerdings weß ich nicht, wieviel "genügend" ist) nachweisen kann, einen festen Job oder Vermögenswerte, also alles, was eine Rückkehr sicher erscheinen lässt.
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Ich glaube selbst unter diesen erstklassigen Vorausetzungen braucht man die Verpflichtungserklärung. Das man gar keine benötigt, habe ich bei einem normalen Besuchervisum jedenfalls noch nie gehört. Etwas anderes gilt natürlich für türkische Staatsbedienstete, sprich Beamte, Richter, Lehrer etc.
Aber hier im Forum geht es doch meist immer um kleine, unterbezahlte Animateure oder Kellner. Also eher Otto-Normal-Türke.
Die Chancen, daß das Visum positiv ausfällt sind bei den von alteglucke genannten Voraussetzungen dann allerdings schon mal höher, als wenn ein Saison-Animateur ohne Wohnung, ohne Geld, ohne Versicherungsnachweise etc. auf dem Konsulat erscheint. Gut wirkt auch immer noch ein eigenes Geschäft, z.B. Souvenier-Shop oder Döner-Bude. Aber wer hat das schon ?
Lieben Gruß !