Bayerns Verfassungsrichter weisen Klage zurück
In Bayern dürfen muslimische Lehrerinnen auch künftig kein Kopftuch in der Schule tragen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München wies eine Klage der Islamischen Religionsgemeinschaft gegen das bayerische Gesetz von 2005 ab. Die Glaubens- und Religionsfreiheit werde nicht verletzt, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Karl Huber.
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