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AW: Kein Recht auf freie Meinungsäußerung?
Meinungsfreiheit hat selbstverständlich auch gemeinhin akzeptierte gesetzliche (strafrechtliche) Schranken. Und wenn er zu Gewalt aufgerufen hat, betrifft das nach dem hier einzig relevanten deutschen Recht eine solche. Verstehe nicht ganz, wo das Problem liegt.
VG
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Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen. (unbekannt)
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