Thema: S i g o r t a
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Alt 04.02.2007, 11:05
DameTR DameTR ist offline
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AW: S i g o r t a

Zitat:
Zitat von boncuklar Beitrag anzeigen

also demnach müßte ein mann der mit 17 jahren ins berufsleben eingetreten ist nach 25 jahren, also mit 42 jahren schon rentenberechtigt sein ???

43 (ab dann könnten die Ausfallzeiten eingezahlt werden)

o je, ist das alles verwirrend!!!!!!!!!


heißt das, die person kann sich die monatliche rente ausbezahlen lassen obwohl sie in deutschland lebt?

Ja, wenn sie versteuert wird.

und bekommt die person auch die monatlichen bezüge, wenn sie in deutschland noch beschäftigt ist?

Nein
Man kann entsprechend dem Gesetz 3201, als im Ausland lebender Türke einen Rentenantrag in der TR stellen. Voraussetzung dazu ist, dass man kein Gehalt bezieht und keine Unterstützung durch irgend einen Staat erhält (z.B. Harz IV, Wohngeld usw.)

Wenn Dein Partner nun in Deutschland arbeitet, kann er vorerst keinen Antrag stellen. Erst mit eintritt ins Rentenalter (welches in der TR anders berechnet wird) kann er als nicht arbeitender Türke, einen Antrag stellen und die Rentenbeiträge für seine im Ausland verbrachte Zeit, nachträglich bei der SSK einbezahlen. Für die Zeiten in denen er im Ausland arbeitslos war muß er die Beiträge an die Rentenversicherungsanstalt "Bagkur" abführen.

Menschen die in der Türkei leben können nur freiwillig in die Rentenkasse einzahlen, wenn sie zuvor schon 1080 Tage pflichtversichert waren. Für die im Ausland lebenden Türken ist dies nicht notwendig. Wenn Dein Partner nun schon 1080 Tage eingezahlt haben sollte, könnte er schon heute die Ausfallzeit während seiner Militärzeit, oder Arbeitslosigkeit, freiwillig einzahlen. Ich würde aber dringend davon abraten.

Für alle die ab dem 1.4.1981 angefangen haben zu arbeiten, errechnet sich die sozialpflichtige Arbeitszeit erst ab dem 18. Lebensjahr, selbst wenn diese bereits mit 16 Jahren in die Rentenkassen eingezahlt haben.

Wenn Dein Partner heute nicht über ca. 40 Jahre alt ist, brauchst Du Dir vorerst keine Gedanken darum zu machen. Dieses Thema wird erst für Türken um die 40 interessant, welche nicht mehr sozialversicherungspflichtig arbeiten und nicht die Deutsche Staatsbürgerschaft annehmen möchten.

Wenn Du weitere Fragen hast mußt Du mir unbedingt das Geburtsjahr nennen.
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