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01.07.2007, 15:45
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TT-Schreck
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Da fehlen mir die Worte
Familiendrama in Bayern: Fast acht Jahre nach den tödlichen Messerstichen auf seinen Bruder hat ein Mann aus der Oberpfalz auch seine Mutter erstochen. Der 38-Jährige aus Pirkensee gestand der Polizei, er habe seine 65 Jahre alte Mutter im Streit getötet. Im Oktober 1999 hatte der Metzger bereits seinen damals 28 Jahre alten Bruder erstochen. Wegen Totschlags saß er danach dreieinhalb Jahre im Gefängnis. Auf Grund der neuerlichen Bluttat erließ der Ermittlungsrichter Haftbefehl wegen Mordes.
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01.07.2007, 15:48
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AW: Da fehlen mir die Worte
Zitat:
Zitat von sdost
Familiendrama in Bayern: Fast acht Jahre nach den tödlichen Messerstichen auf seinen Bruder hat ein Mann aus der Oberpfalz auch seine Mutter erstochen. Der 38-Jährige aus Pirkensee gestand der Polizei, er habe seine 65 Jahre alte Mutter im Streit getötet. Im Oktober 1999 hatte der Metzger bereits seinen damals 28 Jahre alten Bruder erstochen. Wegen Totschlags saß er danach dreieinhalb Jahre im Gefängnis. Auf Grund der neuerlichen Bluttat erließ der Ermittlungsrichter Haftbefehl wegen Mordes.
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das ist wirklich unfassbar!! war das ein justizirrtum nur dreinhalb jahre ? :vogel)
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01.07.2007, 15:49
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AW: Da fehlen mir die Worte
Da fehlen mir auch die Worte.
Das war ja sowieso dann eine geringe Strafe- dreieinhalb Jahre für einen Mord. 
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01.07.2007, 15:51
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TT-Schreck
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Themenstarter  
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AW: Da fehlen mir die Worte
Zitat:
Zitat von Heiserk
das ist wirklich unfassbar!! war das ein justizirrtum nur dreinhalb jahre ? :vogel)
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Es wird oft zu recht der Vorwurf erhoben, dass es in Deutschland zu milde Urteile gibt. Das ist ein Paradebeispiel dafür
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01.07.2007, 15:52
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AW: Da fehlen mir die Worte
Zitat:
Zitat von alsadaha
Das war ja sowieso dann eine geringe Strafe- dreieinhalb Jahre für einen Mord. 
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Nicht Mord, Alsadaha - Totschlag! Für Normalsterbliche ist der Unterschied zwar schwer begreiflich (das Ergebnis ist schließlich gleich), aber rechtlich ist es ein enormer Unterschied. Auch beim Strafmaß.
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01.07.2007, 16:12
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AW: Da fehlen mir die Worte
Zitat:
Zitat von sdost
Es wird oft zu recht der Vorwurf erhoben, dass es in Deutschland zu milde Urteile gibt. Das ist ein Paradebeispiel dafür
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Da es stets auf die Umstände des Einzelfalles ankommt, hier ein interessanter Link, der vielleicht einiges verdeutlicht. Der Text stand ursprünglich in der Süddeutschen.
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01.07.2007, 16:23
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TT-Schreck
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Themenstarter  
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AW: Da fehlen mir die Worte
Wie sieht das Strafmaß bei Totschlag aus? Der Täter hatte in diesem Fall 3 1/2 Jahre gesessen. Ob die U-Haft angerechnet wurde, ist nicht bekannt. Meistens wird auch 1/3 der Strafe erlassen. Damit dürfte das Urteil bei 7 Jahren gelegen haben. Hätte der Täter tatsächlich seine Strafe voll abgesessen, würde ich sagen, dass auch das zu wenig für so eine Tat ist. Immerhin steht als "Ergebnis" ein Toter.
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01.07.2007, 17:20
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AW: Da fehlen mir die Worte
Zitat:
Zitat von sdost
Wie sieht das Strafmaß bei Totschlag aus? Der Täter hatte in diesem Fall 3 1/2 Jahre gesessen. Ob die U-Haft angerechnet wurde, ist nicht bekannt. Meistens wird auch 1/3 der Strafe erlassen. Damit dürfte das Urteil bei 7 Jahren gelegen haben. Hätte der Täter tatsächlich seine Strafe voll abgesessen, würde ich sagen, dass auch das zu wenig für so eine Tat ist. Immerhin steht als "Ergebnis" ein Toter.
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Meines Erachtens wird U-Haft immer angerechnet, wenn er überhaupt in U-Haft war, was aber anzunehmen ist.
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Im Osten geht der (Halb)mond auf.
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01.07.2007, 20:45
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AW: Da fehlen mir die Worte
Zitat:
Zitat von sdost
Wie sieht das Strafmaß bei Totschlag aus?
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Nicht unter 5 Jahre, in besonders schweren Fällen bis zu lebenslänglich (§ 212 StGB). In minderschweren Fällen beträgt der Strafrahmen ein bis zehn Jahre, "insbesondere wenn der Täter ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Misshandlung oder schwere Beleidigung von dem Getöteten zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zu der Tat hingerissen worden war" (§ 213 StGB).
Quelle: Creifelds Rechtswörterbuch, München 1999, 15. Auflage
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01.07.2007, 20:48
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AW: Da fehlen mir die Worte
Zitat:
Zitat von alterali
Meines Erachtens wird U-Haft immer angerechnet
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Grundsätzlich ja, es gibt aber auch Ausnahmen (wenn einer z.B. aus der U-Haft zu türmen versucht hat oder ähnliches).
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