Duisburg.
Der verurteilte Mietshausbesitzer hat sechs Menschenleben auf dem Gewissen. Dennoch braucht er noch nicht in Haft. Der Grund: überlange Verfahrensdauer. Ein Fehler der Justiz.
Trotz eines Schuldspruchs wegen sechsfachen Mordes hat ein ehemaliger Mietshaus-Besitzer am Freitag das Duisburger Landgericht als freier Mann verlassen können. Fast elf Jahre nach einer verheerenden Gasexplosion in seinem Mietshaus in Düsseldorf, bei der sechs Mieter starben, wurde der 48-Jährige im dritten Anlauf zu lebenslanger Haft verurteilt. Bis das Urteil rechtskräftig wird, bleibt der verurteilte Mörder dennoch in Freiheit. Das Bundesverfassungsgericht hatte seine Entlassung nach mehr als acht Jahren Untersuchungshaft angeordnet, weil die «überlange Verfahrensdauer» durch Fehler der Justiz verursacht worden sei.
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