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Zitat von TheCore
Das stimmt nicht. Die Sozialhilfekategorie "Hilfe zum Lebensunterhalt", in welche die meisten Empfänger aufgrund von Alter und Gesundheit fallen, umfasst auch noch bedarfsgebundene Einmalleistungen. Bei der Kleidung ist es wie bei anderen Posten, die im Regelsatz integriert wurden, nämlich dass die Einmalleistung Darlehensform haben soll. Das ist jedoch eine Empfehlung, von deren Umsetzung viele Kommunen absehen. Einmalleistungen müssen beantragt werden.
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ich weiß man kann möbel etc. alles beantragen dazu kommt meist jemand in den haushalt und
prüft ob es wirklich notwendig ist, aber bekleidungsgeld als solches gibt es zumindest in berlin nicht mehr.
das mit den schulsachen, kenne ich für berlin nur so das die schulbücher nicht selbstgekauft werden müssen, sondern die eltern einen bescheid in der schule vorlegen müssen und dann die schule die bücher zahlt, solch einen fall hatten wir in der klasse meines sohnes, allerdings haben wir auch arbeitshefte und die haben wir aus der klassenkasse für die familie gesponsert, weil sie nichts vom amt bekam.
Also regelt scheinbar jedes bundesland es anders

, ich finde es müßte aber auch da einheitlich gehandhabt werden