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Alt 25.04.2008, 19:18
Benutzerbild von sdost
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Seltsames Urteil: Auch Schwarzarbeiter haften für Pfusch am Bau

Bisher war ich immer der Meinung, dass Schwarzarbeit strafbar ist. Der, der sie beauftragt, hat sich ebenso wie der, der sie ausführt, strafbar gemacht. Nun könnte man fast meinen, dass die Schwarzarbeit durch entsprechende Gerichtsurteile fast schon salonfähig gemacht wird.


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Ein Haus-Eigentümer hatte einen Handwerker ohne Rechnung beauftragt. Als die Terrasse fertig war, folgte kurz darauf der Wassereinbruch ins Haus. Der Handwerker argumentierte, er müsse bei Schwarzarbeit nicht haften. Doch so billig will der Bundesgerichtshof ihn nicht davon kommen lassen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt, die mit einem zugelassenen Handwerker Schwarzarbeit vereinbaren. Nach dem Urteil gibt es auch bei der Verabredung, ohne Rechnung zu arbeiten, einen Anspruch auf Schadenersatz. Das gilt jedenfalls dann, wenn der vereinbarte Auftrag bereits durchgeführt wurde.


Quelle und weiter: http://www.welt.de/wirtschaft/articl....htm l#reqWik
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Frage nicht was Deutschland für dich tun kann, sondern warum es die Türkei nicht getan hat
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Alt 25.04.2008, 19:54
Benutzerbild von TheCore
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AW: Seltsames Urteil: Auch Schwarzarbeiter haften für Pfusch am Bau

Das Urteil ist in der Tat recht dünn untermauert. Treu und Glauben, auf den sich der BGH hier beruft, wird hier "typisch deutsch" ausgelegt, der vermeintlich Schwächere darf sich dümmer stellen als der professionelle Vertragspartner. Im wesentlichen sind es zwei Argumente: Der nichtige Vertrag ließe sich nicht mehr sinnvoll rückabwickeln. Das hat aber meines Erachtens nicht die Rechtssprechung zu kümmern. Zweitens sei es treuwidrig, wenn der Handwerker ausgerechnet im Haftungsfall auf die Nichtigkeit des Vertrages verweist, ihn sonst aber anstandslos erfülle. Ja weiß denn der Auftraggeber nicht, dass er einen rechtswidrigen und damit nichtigen Vertrag schließt, der vielleicht nicht ganz seinem Rechtsschutzbedürfnis entspricht? Ich glaube schon.
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  #3 (Permalink)  
Alt 25.04.2008, 22:04
Benutzerbild von alterali
TT-Überall-Mitmischer
 
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AW: Seltsames Urteil: Auch Schwarzarbeiter haften für Pfusch am Bau

Ich finde das Urteil in Ordnung.
Meines Erachtens ist es für das Zustandekommen eines Vertrages erst einmal egal, ob er nach irgendeinem Gesichtspunkt rechtswidrig ist.
Das sich wegen schlechter Leistung daraus auch Schadensersatzforderungen ableiten lassen, find ich in Ordnung.
So etwas könnte man ja bei der Vertragsgestaltung auch ausschließen.
wenn man Handwerker normal beauftragt, passiert es auch häufig, dass gefuscht wird (Pfusch am Bau), dennoch ist es oft schwierig, auch nur eine Nachbesserung geschweige Schadensersatz durchzusetzen.

Ich kenne die Geschichte mit den Spielschulden, die man nicht bezahlen muss, weil das Geschäft sittenwidrig ist, wenn man bezahlt hat, kann man nichts zurückfordern.
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Im Osten geht der (Halb)mond auf.
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