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  #1 (Permalink)  
Alt 17.05.2008, 19:01
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Mitarbeiter haben ein Recht auf Faulheit





Die gute Nachricht zuerst: Mitarbeiter müssen nicht am Anschlag arbeiten. Die Kehrseite der Medaille: Das geht oft auf Kosten der anderen – und der Chef kann nichts dagegen tun.

Für das Betriebsklima können sie eine Katastrophe sein: Mitarbeiter, die schon längst innerlich gekündigt haben, tun aus Unlust oft nur noch das Nötigste. Häufig geht das zulasten der Kollegen. Zwar sagt der gesunde Menschenverstand etwas anderes – aber für Arbeitgeber ist es alles andere als leicht, solchen Mitarbeitern zu kündigen. Denn der Chef muss dazu nachweisen, dass jemand seine persönliche Leistungsfähigkeit bewusst nicht ausschöpft.


Quelle und weiter:http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/1022077.html
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Alt 17.05.2008, 19:09
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AW: Mitarbeiter haben ein Recht auf Faulheit

[quote=sdost;432405]
Ich weiß nicht ,wie die Gesetze in Deutschland sind, aber in Österreich braucht ein Arbeitgeber für eine Kündigung keine Begründung. Gekündigt werden kann man immer, Entlassung wäre nur mit Begründung möglich.
Selbst im Krankenstand kann gekündigt werden.
Ist das in D soviel anders?
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  #3 (Permalink)  
Alt 17.05.2008, 19:10
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AW: Mitarbeiter haben ein Recht auf Faulheit

Zitat:
Zitat von sdost Beitrag anzeigen



Die gute Nachricht zuerst: Mitarbeiter müssen nicht am Anschlag arbeiten. Die Kehrseite der Medaille: Das geht oft auf Kosten der anderen – und der Chef kann nichts dagegen tun.

Für das Betriebsklima können sie eine Katastrophe sein: Mitarbeiter, die schon längst innerlich gekündigt haben, tun aus Unlust oft nur noch das Nötigste. Häufig geht das zulasten der Kollegen. Zwar sagt der gesunde Menschenverstand etwas anderes – aber für Arbeitgeber ist es alles andere als leicht, solchen Mitarbeitern zu kündigen. Denn der Chef muss dazu nachweisen, dass jemand seine persönliche Leistungsfähigkeit bewusst nicht ausschöpft.


Quelle und weiter:http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/1022077.html
In der Firma eines Bekannten wurde jetzt die Vertrauensarbeitszeit eingeführt.
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  #4 (Permalink)  
Alt 17.05.2008, 19:13
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AW: Mitarbeiter haben ein Recht auf Faulheit

Zitat:
Zitat von Cindy07 Beitrag anzeigen
In der Firma eines Bekannten wurde jetzt die Vertrauensarbeitszeit eingeführt.
Was ist das denn? Wird die Anwesenheit nicht nachgeprüft?
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  #5 (Permalink)  
Alt 17.05.2008, 19:15
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AW: Mitarbeiter haben ein Recht auf Faulheit

[quote=hatira;432410]
Zitat:
Zitat von sdost Beitrag anzeigen
Ich weiß nicht ,wie die Gesetze in Deutschland sind, aber in Österreich braucht ein Arbeitgeber für eine Kündigung keine Begründung. Gekündigt werden kann man immer, Entlassung wäre nur mit Begründung möglich.
Selbst im Krankenstand kann gekündigt werden.
Ist das in D soviel anders?
Gekündigt werden kann im Prinzip jedem, nur wird in der Regel eine Abfindung fällig. Übern Daumen rund ein Monatgehalt pro Arbeitsjahr. Bei Krankheit sind die Hürden recht groß
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  #6 (Permalink)  
Alt 17.05.2008, 19:15
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AW: Mitarbeiter haben ein Recht auf Faulheit

Zitat:
Zitat von sdost Beitrag anzeigen
Was ist das denn? Wird die Anwesenheit nicht nachgeprüft?
Es müssen eine bestimmte Anzahl von Wochenstunden geleistet werden. Dieses wird aber nicht durch drücken der Stempelkarte kontrolliert.Das wichtigste ist, dass das Arbeitspensum geschafft wird.
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Alt 17.05.2008, 19:18
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AW: Mitarbeiter haben ein Recht auf Faulheit

Zitat:
Zitat von Cindy07 Beitrag anzeigen
Es müssen eine bestimmte Anzahl von Wochenstunden geleistet werden. Dieses wird aber nicht durch drücken der Stempelkarte kontrolliert.Das wichtigste ist, dass das Arbeitspensum geschafft wird.
Das wird ja schon in vielen Firmen so praktiziert mit dem Nachteil, dass die Leute oft erheblich länger arbeiten müssen als sonst. Arbeitgeber machen nichts was ihnen schadet
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  #8 (Permalink)  
Alt 17.05.2008, 19:21
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Zitat:
Zitat von sdost Beitrag anzeigen
Das wird ja schon in vielen Firmen so praktiziert mit dem Nachteil, dass die Leute oft erheblich länger arbeiten müssen als sonst. Arbeitgeber machen nichts was ihnen schadet
das dachte ich mir auch schon. toller Name, aber wie du schon sagst; die Arbeitgeber würden nichts einführen, was für sie einen nachteilbedeuten würde.
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  #9 (Permalink)  
Alt 17.05.2008, 19:22
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Zitat:
Zitat von hatira Beitrag anzeigen
Gekündigt werden kann im Prinzip jedem, nur wird in der Regel eine Abfindung fällig. Übern Daumen rund ein Monatgehalt pro Arbeitsjahr. Bei Krankheit sind die Hürden recht groß
Aha, das gibt´s natürlich hier auch , nennt sich Abfertigung und ist (nach altem Gesetz gestaffelt nach Dienstjahren)natürlich fällig.Besser jedoch , als einen unproduktiven Mitarbeiter über Jahre mitzuschleppen und schlußendlich bei Pensionierung doch auch noch bezahlen zu müssen.
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  #10 (Permalink)  
Alt 17.05.2008, 19:27
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Zitat:
Zitat von sdost Beitrag anzeigen

Aha, das gibt´s natürlich hier auch , nennt sich Abfertigung und ist (nach altem Gesetz gestaffelt nach Dienstjahren)natürlich fällig.Besser jedoch , als einen unproduktiven Mitarbeiter über Jahre mitzuschleppen und schlußendlich bei Pensionierung doch auch noch bezahlen zu müssen.
Das ist alles relativ. Wenn jemand 35 oder 40 Jahre in einer Firma gute Leistungen erbracht hat, sollte er die letzten Jahre auspendeln dürfen
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