Zitat:
Zitat von alterali
Aber fahrlässige Tötung, das scheint mir auch zu wenig.
Zum Urteil fahrlässige Tötung kann es kommen, wenn man mit dem Auto gegen einen Baum fährt, und das eigene mitfahrende Kind stirbt, weil man es nicht richtig angeschnallt hat.
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Die fahrlässige Tötung trifft überall dort zu, wo der Vorsatz fehlt. Auch angesichts der grausamen Folgen dieser Tat kann man hier das Recht nicht dehnen und eine Tötungabsicht unterstellen, wo dem Anschein nach keine war. Der Gesetzgeber müsste sich vielmehr fragen, ob ein Strafmaß von in Deutschland fünf Jahren für alle denkbaren Szenarien ausreichend ist. In diesem Fall ist es das meiner Ansicht nach nicht.