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Angeklagter ersticht Zeugin im Gerichtssaal

Das ist eine Diskussion zum Thema Angeklagter ersticht Zeugin im Gerichtssaal in der Kategorie Aktuelle Ereignisse / Forums Taverne Drama in Dresden: Eine 32 Jahre alte Zeugin ist während einer Verhandlung am Landgericht von dem Angeklagten erstochen worden. Der ...

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Alt 01.07.2009, 12:14
Florihexe
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Angeklagter ersticht Zeugin im Gerichtssaal

Drama in Dresden: Eine 32 Jahre alte Zeugin ist während einer Verhandlung am Landgericht von dem Angeklagten erstochen worden. Der 28-jährige Täter wurde überwältigt, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden mit. Die Umstände des Falls seien derzeit unklar.

http://www.welt.de/vermischtes/artic...ichtssaal.html
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  #2 (Permalink)  
Alt 01.07.2009, 12:19
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AW: Angeklagter ersticht Zeugin im Gerichtssaal

Wie kam der mit Messer ins Gericht? Unglaublich fahrlässig.
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Christiane (01.07.2009), Omitier (01.07.2009), Sithnoppe (03.07.2009), suri44 (01.07.2009)
  #3 (Permalink)  
Alt 01.07.2009, 12:32
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AW: Angeklagter ersticht Zeugin im Gerichtssaal

Zitat:
Zitat von Gizelle Beitrag anzeigen
Wie kam der mit Messer ins Gericht? Unglaublich fahrlässig.
kann ich auch nicht nachvollziehen, erst kürzlich ist in unserer Stadt ein Angeklagter mit Pistole einmarschiert u. hat wild um sich geschossen.
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  #4 (Permalink)  
Alt 01.07.2009, 12:42
Florihexe
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AW: Angeklagter ersticht Zeugin im Gerichtssaal

Zitat:
Zitat von Gizelle Beitrag anzeigen
Wie kam der mit Messer ins Gericht? Unglaublich fahrlässig.

Ja, das ist eine gute Frage...
wie gut das ich keine Zeugenaussage machen muss......
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  #5 (Permalink)  
Alt 01.07.2009, 12:52
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AW: Angeklagter ersticht Zeugin im Gerichtssaal

Zitat:
Zitat von Gizelle Beitrag anzeigen
Unglaublich fahrlässig.
Hast du aber schön gesagt
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Helmut Schmidt
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Alt 01.07.2009, 13:07
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AW: Angeklagter ersticht Zeugin im Gerichtssaal

Zitat:
Zitat von Gizelle Beitrag anzeigen
Wie kam der mit Messer ins Gericht? Unglaublich fahrlässig.
Bei den deutschen Gerichten herrschen mitunter nicht nachvollziehbare Sicherheitsbestimmungen.

Ich habe an arbeitsgerichtlichen und strafrechtlichen Prozessen teilgenommen.
Vor dem Arbeitsgericht der Stadt, in der ich wohne, fand bei Betreten des Gerichts eine absolute Kontrolle statt, mit Durchleuchtung der Tasche und Leibesvisitation.
Beim Strafgericht konnte man hingegen munter in das Gericht hineingehen, ohne Ausweiskontrolle oder Durchsuchung auf mögliche Waffen.

Wer soll das verstehen?
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  #7 (Permalink)  
Alt 01.07.2009, 13:13
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AW: Angeklagter ersticht Zeugin im Gerichtssaal

Zitat:
Zitat von Tienchen Beitrag anzeigen
Ich habe an arbeitsgerichtlichen und strafrechtlichen Prozessen teilgenommen.
Vor dem Arbeitsgericht der Stadt, in der ich wohne, fand bei Betreten des Gerichts eine absolute Kontrolle statt, mit Durchleuchtung der Tasche und Leibesvisitation.
Beim Strafgericht konnte man hingegen munter in das Gericht hineingehen, ohne Ausweiskontrolle oder Durchsuchung auf mögliche Waffen.

Wer soll das verstehen?
Das Arbeitsgericht ist eine andere gerichtliche Instanz. Deswegen wahrscheinlich eine höhere Sicherheitskontrolle.
Bei dem Strafprozess nehme ich an, dass es sich dabei um ein Amtsgericht handelte. Dass dort sogut wie keine Kontrollen stattfinden kann ich bestätigen. Dort werden auch lediglich nur Kleindelikte behandelt.
Dass es aber in einem Landgericht (!) zu so einem Übergriff kommen konnte, finde ich befremdlich.
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Helmut Schmidt

Geändert von Omitier (01.07.2009 um 13:19 Uhr)
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  #8 (Permalink)  
Alt 01.07.2009, 13:43
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AW: Angeklagter ersticht Zeugin im Gerichtssaal

Zitat:
Zitat von Omitier Beitrag anzeigen
Das Arbeitsgericht ist eine andere gerichtliche Instanz. Deswegen wahrscheinlich eine höhere Sicherheitskontrolle.

Also nach meinem Verständnis müsste eigentlich jeder Strafprozess, ob er nun vor dem AG oder dem LG stattfindet, schärferen Sicherheitsvorkehrungen ausgesetzt sein als ein Prozess vor dem Arbeitsgericht.
Strafgericht als solches besagt ja schon, dass hier ein Straftäter abgeurteilt wird.
Dies hat doch schon eine völlig andere Dimension als eine arbeitsrechtliche, gerichtliche Auseinandersetzung.
Zitat:
Dort werden auch lediglich nur Kleindelikte behandelt.
Soso.
Wo fangen denn Kleindelikte an und wo hören sie auf?
Ab wann werden sie zu Großdelikten?
Tatsache ist, dass Delikte wie Vergewaltigung, Körperverletzung, Raub, Diebstahl, Betrug... heutzutage vor den AG`s abgehandelt werden. Als Kleindelikte, wobei es sich selten um Kleindelikte handelt.
Allein schon der Ausspruch "Kleindelikt" bedeutet für mich die Verharmlosung einer Straftat.

Meine Ansicht: vor jedem Strafgericht müssten scharfe Sicherheitskontrollen sein.
Denn der Straftäter sitzt nicht umsonst auf der Anklagebank, ob jetzt nun beim AG oder LG.
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  #9 (Permalink)  
Alt 01.07.2009, 13:46
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AW: Angeklagter ersticht Zeugin im Gerichtssaal

Zitat:
Zitat von Tienchen Beitrag anzeigen

Also nach meinem Verständnis müsste eigentlich jeder Strafprozess, ob er nun vor dem AG oder dem LG stattfindet, schärferen Sicherheitsvorkehrungen ausgesetzt sein als ein Prozess vor dem Arbeitsgericht.
Strafgericht als solches besagt ja schon, dass hier ein Straftäter abgeurteilt wird.
Dies hat doch schon eine völlig andere Dimension als eine arbeitsrechtliche, gerichtliche Auseinandersetzung.

Soso.
Wo fangen denn Kleindelikte an und wo hören sie auf?
Ab wann werden sie zu Großdelikten?

Tatsache ist, dass Delikte wie Vergewaltigung, Körperverletzung, Raub, Diebstahl, Betrug... heutzutage vor den AG`s abgehandelt werden. Als Kleindelikte, wobei es sich selten um Kleindelikte handelt.
Allein schon der Ausspruch "Kleindelikt" bedeutet für mich die Verharmlosung einer Straftat.

Meine Ansicht: vor jedem Strafgericht müssten scharfe Sicherheitskontrollen sein.
Denn der Straftäter sitzt nicht umsonst auf der Anklagebank, ob jetzt nun beim AG oder LG.
Verbrechen und Vergehen sind im StGB legaldefiniert, eine entsprechende Zuständigkeit von Amts- oder Landgericht folgt aus der StPO. Bin aber grad zu faul, nach den genauen Normen zu gucken, sorry bitte.
__________________
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen. (unbekannt)
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  #10 (Permalink)  
Alt 01.07.2009, 13:49
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AW: Angeklagter ersticht Zeugin im Gerichtssaal

Es habe vor der Verhandlung keine Waffenkontrollen gegeben. Das sei kein Verfahren mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen gewesen, sagte Gerichtssprecherin Bettina Garmann. "Es gab keinerlei Anhaltspunkte, der Täter war auch nicht in Haft."
Laut Garmann hatte der Angeklagte im August 2008 auf einem Spielplatz in Dresden eine Frau beschimpft. Der damals arbeitslose Lagerfacharbeiter war dafür Ende 2008 vom Amtsgericht Dresden zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Darüber sollte erneut entschieden werden.

http://www.n-tv.de/panorama/Angeklag...cle391320.html

Da überlegt man sich doch echt zweimal, ob man als Zeugin vor Gericht geht. Ist ja eh schon mit großem Zeitaufwand verbunden und nun ist es also auch noch lebensgefährlich....
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