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Zitat von Omitier
Das Arbeitsgericht ist eine andere gerichtliche Instanz. Deswegen wahrscheinlich eine höhere Sicherheitskontrolle.
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Also nach meinem Verständnis müsste eigentlich jeder Strafprozess, ob er nun vor dem AG oder dem LG stattfindet, schärferen Sicherheitsvorkehrungen ausgesetzt sein als ein Prozess vor dem Arbeitsgericht.
Strafgericht als solches besagt ja schon, dass hier ein
Straftäter abgeurteilt wird.
Dies hat doch schon eine völlig andere Dimension als eine arbeitsrechtliche, gerichtliche Auseinandersetzung.
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Dort werden auch lediglich nur Kleindelikte behandelt.
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Soso.
Wo fangen denn Kleindelikte an und wo hören sie auf?
Ab wann werden sie zu Großdelikten?
Tatsache ist, dass Delikte wie Vergewaltigung, Körperverletzung, Raub, Diebstahl, Betrug... heutzutage vor den AG`s abgehandelt werden. Als Kleindelikte, wobei es sich selten um Kleindelikte handelt.
Allein schon der Ausspruch "Kleindelikt" bedeutet für mich die Verharmlosung einer Straftat.
Meine Ansicht: vor jedem Strafgericht müssten scharfe Sicherheitskontrollen sein.
Denn der Straftäter sitzt nicht umsonst auf der Anklagebank, ob jetzt nun beim AG oder LG.