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Alt 23.11.2006, 18:23
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Bundesverwaltungsgericht erlaubt ausnahmsweise das Schächten!

23. November 2006
Die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz schließt es nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts nicht aus, einem muslimischen Metzger ausnahmsweise das Schächten von Rindern und Schafen zu erlauben. Die Leipziger Richter gaben am Donnerstag einem muslimischem Metzger recht, der seit etwa 25 Jahren in Deutschland lebt.


mehr unter: http://www.faz.net/s/Rub8D05117E1AC9...~Scontent.html
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Benim naçiz vücudum nasıl olsa bir gün toprak olacaktır. Fakat Türkiye Cumhuriyeti ebediyen yaşayacaktır.
Mustafa Kemal Atatürk

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Alt 23.11.2006, 22:36
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AW: Bundesverwaltungsgericht erlaubt ausnahmsweise das Schächten!

Hallo!

Nun , ein sehr tolerantes Urteil , wie ich finde.

Die Religionsfreiheit wird geachtet . Warum auch nicht , jedoch haben oder hätten viele Menschen ein Problem mit dem "Schächten" an sich , denke ich mal.

Gruß
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  #3 (Permalink)  
Alt 23.11.2006, 22:39
Anouk
 
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AW: Bundesverwaltungsgericht erlaubt ausnahmsweise das Schächten!

Danke für den interessanten Artikel, Volkan. :smile: Also, ich muss gestehen, ob's einem nun passt oder nicht: die richterliche Begründung mit der Jagd ist zwingend, das leuchtet -zumindest mir - vollkommen ein (wenn auch mit einem gewissen Widerwillen). Aber solange Jagen erlaubt ist, kann man das Schlachten von Tieren nach religiösen Vorschriften nicht verbieten. Da kann man nicht mit zweierlei Maß messen, meint

anouk
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  #4 (Permalink)  
Alt 24.11.2006, 09:16
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AW: Bundesverwaltungsgericht erlaubt ausnahmsweise das Schächten!

Das sehe ich auch so Anouk! Dem Tierschutz ist es ein Schlag ins Gesicht aber es wird artgerecht geschächtet!

LG
Volkan
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  #5 (Permalink)  
Alt 24.11.2006, 09:20
marion42
 
Beiträge: n/a
AW: Bundesverwaltungsgericht erlaubt ausnahmsweise das Schächten!

dem schliesse ich mich an..

schade um den tierschutz..aber das recht auf traditionelles sollte nicht ausser acht gelassen sein..

lg marion
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