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AW: Bundesverwaltungsgericht erlaubt ausnahmsweise das Schächten!
Danke für den interessanten Artikel, Volkan. :smile: Also, ich muss gestehen, ob's einem nun passt oder nicht: die richterliche Begründung mit der Jagd ist zwingend, das leuchtet -zumindest mir - vollkommen ein (wenn auch mit einem gewissen Widerwillen). Aber solange Jagen erlaubt ist, kann man das Schlachten von Tieren nach religiösen Vorschriften nicht verbieten. Da kann man nicht mit zweierlei Maß messen, meint
anouk
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