Zitat:
Zitat von Ottoman
Sie bekommen eine Strafanzeige wegen Beleidigung eines Amtsträgers nach: §185 StGB, schönen Abend noch 
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ok..schicks an die bekannte adresse...wir hören voneinander schnucki...;-))
hast dir doch wohl alles für deinen bericht notiert.....oder ?....;-)
susi..hol die flaschen wieder hoch..der chef hat alles geklärt...die luft ist rein....