zölibat=von lat.
caelebs „allein, unvermählt lebend“; umgangssprachlich gelegentlich auch
das Zölibat) bezeichnet das Versprechen, für das weitere Leben die Verpflichtung zur Ehelosigkeit zu übernehmen. In der
römischen Religion waren die
Vestalinnen zur Keuschheit verpflichtet, während ihre Amtszeit dauerte, durften danach aber heiraten. Die Vestalinnen waren jedoch in dieser Hinsicht eine Ausnahme, der sonstige antike Kultus kannte keine Verpflichtung zur Ehelosigkeit. Neben der römisch-katholischen und der orthodoxen Kirche kennt auch der
Buddhismus für Mönche und Nonnen die Zölibatsverpflichtung.
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