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Zitat von alsadaha
ich auch nicht:-P mein Posting war keine Rechtsauskunft, sondern reine Vermutung.:???:
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Man muß nicht extra darauf hinweisen, dass hier
keine Rechtsauskunft stattfindet, dies ist verboten. Wir sagen hier nur unsere unmaßgebliche Meinung und berichten über etwas, von dem wir mal gelesen und gehört haben.
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Zitat von Susi26
Das hat mir mein Mann zwar auch erzählt, aber dennoch mangelt es an der Durchsetzung des Gesetzes! LG Susi
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Ich würde es nicht so leichtfertig angehen. Dieser Paragraf ist sehr wohl schon oft praktiziert worden. Jeder Partner hatte schonmal einen EX-Partner oder eine böse Schwiegermutter, welche gegen diese Trauung war. Wo ein Kläger da auch ein Richter ... oder hieß das Sprichwort etwa anders? Ich glaube in Deiner Akte beim Auswärtigen Amt würde es sich nicht besonders gut machen ... sollte dies rauskommen ist eine Anstellung beim Auswärtigen Amt undenkbar. Der MAD (Millitärischer Abschirmdienst) nimmt die Sicherheitsüberprüfung sehr ernst. Nun frage ich mich, ob Dein hübscher Smiylie immer noch so angebracht ist bei der Beantwortung dieser Frage.
Außerdem würde ich mir Gedanken darüber machen, welche Art von Imamen diese verbotenen Trauungen bereit sind durchzuführen. In Deutschland würde kein Imam der Verfassungstreu ist eine religiöse Trauung vor der Standesamtlichen vollziehen. In der Türkei werden die religiösen Trauungen nur von denjenigen vollzogen die sich gegen den Laizistischen Staat aussprechen und den Koran und dessen Rechtsprechung vor den Gesetzen des Staates sehen. In Deutschland werden diese Moscheen vom Verfassungsschutz beobachtet, weil sie islamistisches Gedankengut verbreiten.
Und was ich mich dann ganz besonders fragen würde: In welch eine Familie Heirate ich da hinein
... wenn die Familie nicht bereit ist laizistische Gesetze anzuerkennen.
... Mitglieder einer Gemeinde sind, welche die Rechtsprechung des Korans über den der Verfassung stellen.
... wenn die Gemeinde meines Partners vom Verfassungsschutz beobachtet wird.
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