Zitat:
Zitat von sunny730
wir haben jetzt die gwissheit vom Jugendamt das es nicht als Kindesentführung oder Kindesentzug gilt wenn er sich nicht länger wie
3 Monate mit Ihnen auser Landes sind , sein Brief wird nicht als zusammenhang gesehen und solang das Jugendamt keine gefahr in Verzug sieht hat die Polizei keine Handhabe um eine Strafverfolgung anzustreben.
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Hallo Sandra,
es wird Euch nicht helfen, aber mir sträuben sich grad sämtliche Nackenhaare! Der Vater verschleppt zwei Kleinkinder, die bislang überwiegend bei der Mutter gelebt haben. Kein Mensch weiß, wo er mit den Kindern ist, geschweige denn gibt es Lebenszeichen - bis auf einen Brief, in dem er von seiner künftigen Ex-Frau 500.000 € verlangt. Sämtliche Anzeichen (leergeräumte Konten, sein Schrieb an die Mutter..) deuten darauf hin, dass er nicht vorhat, in absehbarer Zeit zurückzukehren. Hintergrund ist ein schwebendes Scheidungsverfahren, und die Sorgerechtsfrage ist bislang nicht entschieden.
Und da sieht das Jugendamt keine Gefahr im Verzug??!
Entschuldige, aber das ist absurd! Das macht mich fassungslos.
Jeder (ich wiederhole und betone: jeder!) Sachbearbeiter beim Jugendamt kann bei so einem Sachverhalt
ohne richterliche Überprüfung sofort in die Schwünge kommen. Mich wundert in der Beziehung zwar inzwischen fast gar nichts mehr, aber Fakt ist, dass es für "Gefahr im Verzug" auch vollauf genügen kann, wenn ein misslauniger Ex, der sowohl juristisch wie auch in allen Reizthemen bewandert ist, das Jugendamt anspitzt und irgendwelche Behauptungen in die Welt setzt, damit die sofort und unangekündigt morgens um 7 auf der Matte stehen. In anderen Fällen reichen noch nicht mal x einschlägige Hinweise beim Amt, um Kinder vor übelsten Misshandlungen zu bewahren.
Ich könnte noch sehr viel mehr dazu schreiben, aber was ich damit illustrieren will: "Gefahr im Verzug" ist eine Ermessensfrage. Ein Kann-Bestimmung. Der jeweilige Sachbearbeiter kann so, aber auch ganz anders entscheiden. In Eurem Fall, wage ich zu behaupten, hat er schlicht den Hintern nicht hochgekriegt.
Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten: Je nachdem, wie Deine Freundin mit den Nerven zuwege ist, überlasst Ihr die Sache dem Anwalt und wartet einfach ab. Wenn es ein guter Anwalt ist, wird er sowieso alles unternehmen, auch das Jugendamt auf Trab zu bringen.
Wenn er die Sache aber - verzeih, das klingt zynisch, ist aber nicht ganz unrealistisch - auf halber Flamme kocht, weil ihm der Streitwert (mithin sein eigenes Honorar) nicht prickelnd genug scheint: könntet Ihr auch selbst was unternehmen. Deine Freundin kann dem Jugendamt mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen, falls sie sich weiterhin taub stellen. Und wenn sie sich dann immer noch taub stellen: sollte sie es durchziehen.
Ich hab das mal gemacht, machen müssen, anderer Zusammenhang. Aber schon die verbale Androhung hat genügt, damit der zuvor eher unwillige Behördenhengst (auch einer nach der Devise: schau'n mer mal, dann seh'n mer schon) ein Formblatt mit zweifachem Durchschlag in die Schreibmaschine eingespannt hat und im 2-Finger-Adler-Hack-System im Schweiße seines Angesichts tätig wurde.
Na bitte - mehr will man ja gar nicht.. ;)
Lasst Euch bloß nicht einschüchtern und ins Bockshorn jagen, Sandra!
Deine Freundin tut mir sehr Leid. Letztens schriebst Du, Du fürchtest, dass sie zusammenklappt. Ich hoffe, sie hat außer Dir und Ihrer Schwiegerfamilie noch mehr Unterstützung. Mach ihr Mut. Sie kommt da durch. Jetzt die Nerven zu verlieren, wäre der denkbar ungünstigste Moment. Sich fallenlassen kann man immer noch später, wenn's vorbei ist. Nicht grad jetzt. Sie braucht jetzt ihre sieben Sinne mehr denn je.
Wenn's kritisch wird, könnte sie auch zu einem Arzt gehen und sich vorübergehend was verschreiben lassen, um nicht abzuklappen. Das ist völlig legitim und keine Schwäche. Und als Freundin wirst Du schon merken, was sie braucht und ihr gut täte; vielleicht wäre auch das ein gangbarer Weg.
Liebe Grüße - ich kneife die Daumen..
anouk