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01.08.2007, 15:16
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Reingestolpert
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Imam Nikah
Hallo, wer kann helfen ?
Zur Situation:
Ich, deutscher, lebe seit fast einem Jahr von meiner Frau getrennt, Scheidungsverfahren läuft, meine Frau will sich aber erst im nächsten Jahr scheiden lassen und geht gegen die Scheidung vor.
Sie, Türkin, seit April geschieden.
Frage: Können wir uns jetzt vor einem Hoca trauen lassen ? Ich habe auch ihren Glauben angenommen und wir haben begonnen miteinander zärtlich zu sein, aber unser Glauben verbietet es doch ........ wir bekommen beide ein schlechtes gewissen.
Weiß jemand, obwohl ich noch nicht geschieden bin, ob wir vor allah heiraten können ? Wir wollen beide
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01.08.2007, 15:26
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TT-Überall-Mitmischer
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AW: Imam Nikah
Meines Erachtens hat die Ehe vor dem Hoca nichts mit der Ehe zu tun, wie wir sie kennen und wie sie im Grunde festgesetzt ist. Da du die Ehe mit der Frau nicht mehr aktiv lebst, denke ich nicht, dass etwas dagegen spricht, bin aber auch kein Fachmann. Gesetzlich wirst du aber weiterhin mit deiner "EX"-Frau verheiratet bleiben und die Ehe vor dem Hoca hat keine Gültigkeit. Viel Glück euch beiden!
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01.08.2007, 15:50
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TT-Gelegenheitsposter
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AW: Imam Nikah
eine eindeutige Antwort: Nein
Wir im Forum, würden gegen eine menge Gesetze verstoßen, wenn wir Dir hier eine andere Antwort geben, da wir wissen das es illegal ist und der Hoca sich strafbar machen würde.
Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass es durch das Türkische Strafgesetzbuch verboten ist VOR der Standesamtlichen Trauung eine religiöse Trauung durchzuführen. Jeder der Parteien macht sich strafbar und kann bis zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt werden.
Jeder Imam der eine religiöse Trauung vollzieht ohne die Bescheinigung durch das Standesamt vorgelegt zu bekommen, kann zu einer Gefängnisstrafe bis zu 6 Monaten verurteilt werden.
Sollte jemand von euch in der Türkei dazu gedrängt werden vor der Standesamtlichen Trauung eine Trauung vor dem Imam zu machen, sollte er / sie sich dieser Tatsache bewusst sein.
Ein türkischer Staatsbürger, welcher die religiöse Trauung im Ausland vollzieht kann in der Türkei strafrechtlich verfolgt werden.
Türkisches Strafgesetzbuch § 230 (5/6)
Ich persönlich zeige jeden Imam an von dem ich weiß, dass er eine religiöse Trauung vor der Standesamtlichen Trauung vornimmt. Bis her sind es zwei die ich angezeigt habe und ganz besonders STOLZ darauf bin.
siehe hier:
http://www.turkish-talk.com/liebe-fl...r-tuerkei.html und
http://www.turkish-talk.com/liebe-flirt-partnerschaft/13728-heirat-vor-gott-4.html
Da Du ja auch bestimmt aus Überzeugung den islamischen Glauben angenommen hast, wirst Du wissen, dass Du von Deiner "Erst - Frau" eine Genehmigung haben musst um eine "Zweit - Frau" zu ehelichen. Außerdem müsste auch Deine türkische Partnerin bereits religiös geschieden sein. Hier bei kommt es darauf an, wer von den früheren Ehepartnern die Scheidung eingereicht hat. Hat Deine Partnerin sich von ihrem Mann scheiden lassen, dann muss sie vor einem Hoca die Scheidung beantragen. Der Hoca wird entscheiden, ob sie überhaupt von ihrem ersten Ehemann religiös geschieden werden kann. Wenn sie keinen Ehevertrag gemacht hat, kann sie nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen religiös geschieden werden. Hat ihr Ehemann sie verlassen, so müsste man wissen, ob die Religiösen Vorschriften bei der Scheidung eingehalten worden sind. Ist dies der Fall, ist Deine türkische Partnerin jetzt frei und kann nach Vollzug der gesetzlichen Trauung erneut religiös heiraten.
Du hast als islamischer Mann die Pflicht, Deine Erst-Frau genauso zu lieben wie Deine Zweit-Frau. Nur wenn Du dieser Pflicht nachkommen kannst, wird Dir erlaubt eine Zweit - Frau zu heiraten.
Das alles natürlich nur ... wenn euch überhaupt etwas am dem Glauben liegt, wenn nicht ist spielt das alles gar keine rolle.
Geändert von DameTR (01.08.2007 um 15:57 Uhr).
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01.08.2007, 16:05
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TT-Überall-Mitmischer
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AW: Imam Nikah
Zitat:
Zitat von DameTR
eine eindeutige Antwort: Nein
Wir im Forum, würden gegen eine menge Gesetze verstoßen, wenn wir Dir hier eine andere Antwort geben, da wir wissen das es illegal ist und der Hoca sich strafbar machen würde.
Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass es durch das Türkische Strafgesetzbuch verboten ist VOR der Standesamtlichen Trauung eine religiöse Trauung durchzuführen. Jeder der Parteien macht sich strafbar und kann bis zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt werden.
Jeder Imam der eine religiöse Trauung vollzieht ohne die Bescheinigung durch das Standesamt vorgelegt zu bekommen, kann zu einer Gefängnisstrafe bis zu 6 Monaten verurteilt werden.
Sollte jemand von euch in der Türkei dazu gedrängt werden vor der Standesamtlichen Trauung eine Trauung vor dem Imam zu machen, sollte er / sie sich dieser Tatsache bewusst sein.
Ein türkischer Staatsbürger, welcher die religiöse Trauung im Ausland vollzieht kann in der Türkei strafrechtlich verfolgt werden.
Türkisches Strafgesetzbuch § 230 (5/6)
Ich persönlich zeige jeden Imam an von dem ich weiß, dass er eine religiöse Trauung vor der Standesamtlichen Trauung vornimmt. Bis her sind es zwei die ich angezeigt habe und ganz besonders STOLZ darauf bin.
siehe hier:
http://www.turkish-talk.com/liebe-fl...r-tuerkei.html und
http://www.turkish-talk.com/liebe-flirt-partnerschaft/13728-heirat-vor-gott-4.html
Da Du ja auch bestimmt aus Überzeugung den islamischen Glauben angenommen hast, wirst Du wissen, dass Du von Deiner "Erst - Frau" eine Genehmigung haben musst um eine "Zweit - Frau" zu ehelichen. Außerdem müsste auch Deine türkische Partnerin bereits religiös geschieden sein. Hier bei kommt es darauf an, wer von den früheren Ehepartnern die Scheidung eingereicht hat. Hat Deine Partnerin sich von ihrem Mann scheiden lassen, dann muss sie vor einem Hoca die Scheidung beantragen. Der Hoca wird entscheiden, ob sie überhaupt von ihrem ersten Ehemann religiös geschieden werden kann. Wenn sie keinen Ehevertrag gemacht hat, kann sie nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen religiös geschieden werden. Hat ihr Ehemann sie verlassen, so müsste man wissen, ob die Religiösen Vorschriften bei der Scheidung eingehalten worden sind. Ist dies der Fall, ist Deine türkische Partnerin jetzt frei und kann nach Vollzug der gesetzlichen Trauung erneut religiös heiraten.
Du hast als islamischer Mann die Pflicht, Deine Erst-Frau genauso zu lieben wie Deine Zweit-Frau. Nur wenn Du dieser Pflicht nachkommen kannst, wird Dir erlaubt eine Zweit - Frau zu heiraten.
Das alles natürlich nur ... wenn euch überhaupt etwas am dem Glauben liegt, wenn nicht ist spielt das alles gar keine rolle.
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sorry, wusste ich nicht, ich war da wohl komplett falsch informiert. Daher vielleicht ratsam meinen Eintrag zu löschen Modis? Sorry und danke
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01.08.2007, 16:20
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AW: Imam Nikah
Vielleicht könnte man dann auch die Threads, die DameTR als Link eingefügt hat, mit diesem hier zusammen legen - bevor es wieder "ausartet"... 
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01.08.2007, 16:30
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AW: Imam Nikah
Zitat:
Zitat von simonehai
Vielleicht könnte man dann auch die Threads, die DameTR als Link eingefügt hat, mit diesem hier zusammen legen - bevor es wieder "ausartet"... 
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Zumindest ein Thread ist geschlossen - eben weil es ausuferte. Insofern würde ich ungern einen neuen "Endlos-Thread" kreiieren. 
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01.08.2007, 16:35
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TT-Gelegenheitsposter
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AW: Imam Nikah
Zitat:
Zitat von Anouk
Zumindest ein Thread ist geschlossen - eben weil es ausuferte. Insofern würde ich ungern einen neuen "Endlos-Thread" kreiieren. 
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Hallo,
da hast du recht. Meine Erfahrung hatte ich ja auch schon
Neverending Story... geht hinterher nur noch per pm 
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;-) Niemals dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken ;-)
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01.08.2007, 16:38
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AW: Imam Nikah
Zitat:
Zitat von Anouk
Zumindest ein Thread ist geschlossen - eben weil es ausuferte. Insofern würde ich ungern einen neuen "Endlos-Thread" kreiieren. 
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Die Schliessung war wohl auch die beste Entscheidung.
Zum neuen Thread: ich befürchte fast, dass BerndR sich nun gar nicht mehr traut zu schreiben. Schade.
Geändert von simonehai (01.08.2007 um 16:54 Uhr).
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01.08.2007, 16:40
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TT-Gelegenheitsposter
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AW: Imam Nikah
Ich gehe davon aus, das der Forumsbetreiber seiner Aufsichtspflicht nachkommen wird. Die einzig richtige Maßnahme ist es den Thread ebenfalls zu schließen, da alle weiteren Informationen Bernd dazu dienen könnten sich nicht im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit zu bewegen und solche Informationen kann und darf so ein Forum nicht geben.
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01.08.2007, 16:49
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AW: Imam Nikah
Hallo Bernd,
erstmal verspätet herzlich willkommen.
Keine Sorge, Fragen und Meinungsäußerungen von Usern sind per se noch längst kein Gesetzesverstoß. Aber tatsächlich ist tt keine Plattform für Rechtsberatung, da gibt es geeignetere Adressen. Zusätzlich könnt Ihr das mit einem Hoca bereden, aber ein seriöser Hoca wird Dir auch nur sagen können, dass er die religiöse Zeremonie erst nach der standesamtlichen vornehmen darf - genau wie ein christlicher Pastor.
Viele Grüße
Anouk
Zitat:
Zitat von DameTR
Wir im Forum, würden gegen eine menge Gesetze verstoßen, wenn wir Dir hier eine andere Antwort geben, da wir wissen das es illegal ist und der Hoca sich strafbar machen würde.
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