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Liebe, Flirt & Partnerschaft Alles rund um Liebe, Beziehung, und alles was dazu gehört.. Profitiert von den Tipps, Tricks und Erfahrungen der anderen Besucher.

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  #11 (Permalink)  
Alt 26.01.2008, 18:34
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AW: Ehevertrag

Zitat:
Zitat von sdost Beitrag anzeigen
Eheverträge haben nur Sinn, wenn ein Partner vor der Ehe vermögend ist.
Zitat:
Zitat von Elena Beitrag anzeigen
Ich habe von meinen Großeltern eine Wohnung geerbt.
Dafür ist kein Ehevertrag nötig. Was einem vor der Ehe gehört, gehört einem auch nach der Scheidung. Das gilt auch für Erbe während der Ehe.

Zitat:
Zitat von sdost Beitrag anzeigen
Ansonsten sollte man bei Eheverträgen unbedingt einen Fachmann hinzuziehen. Es sind schon Klauseln, wonach die Ehefrau im Falle der Scheidung keinen Unterhalt bekommt, von Gerichten als unzulässig erklärt worden
Daran kann auch der Fachmann nichts ändern. Entweder ist einer der beiden nach der Scheidung unterhaltspflichtig oder er ist es nicht. Das Gesetz lässt sich auch mit einem Ehevertrag nicht umgehen.
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  #12 (Permalink)  
Alt 26.01.2008, 18:46
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AW: Ehevertrag

Mit Ehevertrag würde mich sultansleyman nicht heiraten, sagte sie mir unlängst
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  #13 (Permalink)  
Alt 26.01.2008, 18:58
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AW: Ehevertrag

Zitat:
Zitat von alteglucke Beitrag anzeigen
Daran kann auch der Fachmann nichts ändern. Entweder ist einer der beiden nach der Scheidung unterhaltspflichtig oder er ist es nicht. Das Gesetz lässt sich auch mit einem Ehevertrag nicht umgehen.
Das ist nicht ganz richtig. Da das Unterhaltsrecht Bürgerliches Recht ist, können daraus entstehende Ansprüche auch eigenständig von den Parteien abgeändert werden. Damit ist auch ein kompletter Verzicht auf Unterhalt möglich. Fälle, in denen solche Verträge gerichtlich aufgehoben werden, sind z.B., wenn dadurch Sozialleistungen erschlichen werden sollen oder der Verzicht von dem Verzichtenden als Gegenleistung für Rechtswidrigkeiten (z.B. falsche Angaben vor Gericht) verwendet wird.
Die Frage nach dem Fachmann erübrigt sich allerdings: Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden.
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  #14 (Permalink)  
Alt 26.01.2008, 19:00
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AW: Ehevertrag

Zitat:
Zitat von Ottoman Beitrag anzeigen
Mit Ehevertrag würde mich sultansleyman nicht heiraten, sagte sie mir unlängst
Hast Du gefragt?

Ich persönlich mag das auch nicht. Solange ich das Gefühl habe, einen Ehevertrag zu brauchen, heirate ich einfach nicht.
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  #15 (Permalink)  
Alt 26.01.2008, 19:13
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AW: Ehevertrag

Zitat:
Zitat von TheCore Beitrag anzeigen
Hast Du gefragt?

Ich persönlich mag das auch nicht. Solange ich das Gefühl habe, einen Ehevertrag zu brauchen, heirate ich einfach nicht.
Nicht direkt (bin doch nicht lebensmüde) eher drumherum

Man weiß aber nie, ob und wann man es eines Tages braucht.



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  #16 (Permalink)  
Alt 26.01.2008, 19:13
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AW: Ehevertrag

Zitat:
Zitat von TheCore Beitrag anzeigen
Das ist nicht ganz richtig. Da das Unterhaltsrecht Bürgerliches Recht ist, können daraus entstehende Ansprüche auch eigenständig von den Parteien abgeändert werden. Damit ist auch ein kompletter Verzicht auf Unterhalt möglich. Fälle, in denen solche Verträge gerichtlich aufgehoben werden, sind z.B., wenn dadurch Sozialleistungen erschlichen werden sollen oder der Verzicht von dem Verzichtenden als Gegenleistung für Rechtswidrigkeiten (z.B. falsche Angaben vor Gericht) verwendet wird.
So ganz verstehe ich nicht, was du mir nun sagen möchtest. Zu den Grundsätzen des deutschen Familienrechts gehört, dass nach einer Scheidung jeder der beiden Partner wieder selbst für seinen Unterhalt verantwortlich ist. Davon gibt es Ausnahmen. Die wichtigsten sind Kindererziehung und der drohende Bezug von ALG 2. Die Unterhaltspflicht für diese Ausnahmen lässt sich nicht mit einem Ehevertrag umgehen, ansonsten ist der Verzicht nach der Rechtslage unnötig.
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  #17 (Permalink)  
Alt 26.01.2008, 19:17
sultansleyman
 
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AW: Ehevertrag

Ich denke das kommt immer auf den jeweiligen Partner an. Ich selbst würde im Falle einer Trennung von meinem Partner nichts verlangen, oder Anspruch auf etwas erheben.
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  #18 (Permalink)  
Alt 26.01.2008, 19:17
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AW: Ehevertrag

Zitat:
Zitat von sultansleyman Beitrag anzeigen
Ich denke das kommt immer auf den jeweiligen Partner an. Ich selbst würde im Falle einer Trennung von meinem Partner nichts verlangen, oder Anspruch auf etwas erheben.
Da ich dies nun schriftlich habe, erübrigt sich so manches ...
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  #19 (Permalink)  
Alt 26.01.2008, 19:19
sultansleyman
 
Beiträge: n/a
AW: Ehevertrag

Zitat:
Zitat von Ottoman Beitrag anzeigen
Da ich dies nun schriftlich habe, erübrigt sich so manches ...

mist aber auch
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  #20 (Permalink)  
Alt 26.01.2008, 20:55
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AW: Ehevertrag

Ich kenne jemanden, der hat sich mit Müh und Not zu solch einem Vertrag durchgerungen hat .
Nur gestaltet sich der Vertrag so, dass er zu seinem Nachteil ist .
Es ist nur noch traurig.

Der Notar hat keine beratende Funktion, sondern setzt auf Zuruf das Schriftstück auf und stempelt es ab.

Geändert von Kimyager (26.01.2008 um 21:02 Uhr).
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