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  #21 (Permalink)  
Alt 26.01.2008, 20:57
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AW: Ehevertrag

Ich habe Deinen Beitrag so verstanden, dass man mit einem Ehevertrag keine Unterhaltsfragen wirksam regeln könne. Das trifft nicht zu.

Zitat:
Zitat von alteglucke Beitrag anzeigen
Die Unterhaltspflicht für diese Ausnahmen lässt sich nicht mit einem Ehevertrag umgehen, ansonsten ist der Verzicht nach der Rechtslage unnötig.
Deshalb der Hinweis, dass das Familienrecht Bürgerliches Recht ist, was für die Beteiligten Vertragsfreiheit mit sich bringt.
Der Begriff "Unterhaltspflicht" ist irreführend, weil sie nicht vorweg gesetzlich gegeben ist, sondern erst dann eintritt, wenn ein Unterhaltsanspruch gerichtlich bestätigt wird.

Einen obligatorischen Unterhaltsanspruch ausschließlich gegenüber dem nicht-betreuenden Ehepartner haben nur leibliche Kinder unter 18. Über 18 haben sie diesen Anspruch gegenüber beiden Eltern in Form des Barunterhalts.

Der geschiedene Ehepartner hat diesen natürlichen Unterhaltsanspruch nicht. Er hat das Recht Unterhalt zu fordern. Dies kann er mit verschiedenen Begründungen tun, z.B. weil er das Kind betreut oder weil er sich nicht selbst ernähren kann. Sieht das Gericht darin einen Unterhaltsanspruch, erlegt es dem anderen die Unterhaltspflicht auf.
Der Ehepartner kann aber im Ehevertrag auf sein Recht, Unterhalt zu fordern, verzichten. Vor der Wirksamkeit dieses Vertrages schützt ihn auch der dadurch vielleicht bedingte ALG II-Bezug nicht.
Ausnahmefall, wie bereits angesprochen: Der Vertag könnte aufgehoben werden, wenn der Eindruck entsteht, dass der Ehepartner nur deshalb verzichtet hat, um (zusätzlich zu inoffiziellen Unterhaltszahlungen) Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Der Vertrag wäre dann zum Zweck einer Rechtswidrigkeit geschlossen worden und daher ungültig.
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  #22 (Permalink)  
Alt 26.01.2008, 21:07
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AW: Ehevertrag

Um mal auf die Grundsatzfrage zurückzukommen, ich bin zwar nicht reich, hatte aber mehr als mein Mann, und trotzdem hätte ich nie an einen Ehevertrag gedacht, weil ich auch das Geld welches ich mit in die Ehe gebracht habe, als Investition für unsere Zukunft und vor allem jetzt auch für die Zukunft unseres Kindes sehe!
Ich glaube ich würde, es als eine Art Misstrauen in unsere Beziehung sehen, wenn mein Partner das von mir verlangen täte. Und es kommt ja auch "nur" auf den Zugewinn während der Ehe an!
Na ja und das mit der Heirat in der Türkei, da versteh ich Deine Beweggründe nicht ganz, da unterschreibst Du doch nur die Heiratsurkunde und keinen Vertrag, der Dich knebelt?? Stell Di mal vor wie unangenehm, dann erst die Unterschrift Deines Freundes unter einen Ehevertrag sein muss?????

LG Susi
PS: PN kommt morgen
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sultansleyman (26.01.2008)
  #23 (Permalink)  
Alt 27.01.2008, 16:26
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AW: Ehevertrag

Klar unterschreibst du nur die Heiratsuhrkunde, aber in Deutschland wäre es mir halt lieber. Wie auch immer. Man wird sehen wie es schließlich wird.
Ob oder mit Ehevertrag da wird es wahrscheinlich doch auf letzteres hinauslaufen. Bin in diesem Fall vielleich vorbelastet weil ich das Ende einer langen Ehe erst vor einigen Jahren bei meinen Eltern gesehen habe was mit Vertrag vielleicht schöner gewesen wäre.
Wie schon zu Beginn erwähnt wenn es ums Geld geht.
Danke @ all für die interessanten Meinungen!

Liebe Grüße!
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  #24 (Permalink)  
Alt 28.01.2008, 09:17
simonehai
 
Beiträge: n/a
AW: Ehevertrag

Mein Mann und ich haben einen Ehevertrag.
Warum, wieso und weshalb haben wir schon einmal hier diskutiert.
Ich schau mal nach, ob ich den Thread wiederfinde, er war nämlich ebenfalls recht interessant.

Edit: hier ist der Thread

http://www.turkish-talk.com/liebe-fl...s-gemacht.html
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Elena (28.01.2008), Fatma (29.01.2008)
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