Ich muss sagen, dass mir dieses Urteil ganz besonders gut gefallen hat.
Ich habe natürlich sofort in der deutsch-türkischen Niederlassungsvereinbarung nachgelesen und habe gehofft so einen Passus auch dort vorzufinden. Es hätte mir wahnsinnige Freude gemacht Frauen darauf hinweisen zukönnen, dass sie die ihnen versprochene Morgengabe in Deutschland einklagen können.
Allerdings können Frauen die versprochene Morgengabe in der Türkei sehr wohl einklagen!
Sollte sich die Frau von dem Mann trennen wollen, wird sie erst religiös geschieden, wenn sie genau den Betrag der ihr versprochenen Morgengabe an ihren Mann auszahlt.
ABER leider kann man das hier in Deutschland nicht einklagen ... schade
