Zurück   Deutsch-Türkisches Forum > Forums Taverne > Small-Talk

Small-Talk Für 'nen netten Plausch oder tiefschürfende Diskussionen.

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1 (Permalink)  
Alt 04.06.2005, 18:02
Reingestolpert
 
Registriert seit: 04.06.2005
Beiträge: 4
Thanks: 0
Thanked 0 Times in 0 Posts
Staatsbürgerschaftsfrage

Hallo,

ich muss schon sagen, hier im Forum ist nicht so viel los, wie ich mir das erhofft habe. Aber vielleicht hilft es ja trotzdem.

Ich habe heute ein Schreiben des hiesigen Magistrats erhalten, nach welchem ich höchstwahrscheinlich meine deutsche Staatsbürgerschaft verliere, über welches ich nicht besonders glücklich bin.

Kurz zu meiner Situation:
- Ich bin 1981 hier geboren und hier aufgewachsen
- 1997 entschlossen wir uns innerhalb der Familie die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen.
- 1999 haben wir alle die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.
- nachdem meine Eltern Gerüchte über den Verlust der Erbschaft (man würde in der Türkei sein Erbe nicht erhalten, wenn man keine türksiche Staatsbürgerschaft hat) gehört hatten, beantragten wir noch 1999 ein Wiedereinbürgerung in die türkische Staatsbürgerschaft.
- 2003 erhielten wir die türkische St. wieder, wobei wir nur die Nüfuskagit's erhalten haben und keine Reisepässe.
- mittlerweile habe ich hier meinen Zivildienst abgelegt, welches auch von der Türkei anerkannt wurde, und ich somit auch mein türkisches Teskere bekommen habe. Momentan studiere ich Bioinformatik und schreibe an meiner Diplomarbeit, und werde vorraussichtlich im Dezember diesen Jahres fertig werden, sodass ich meine Doktorabeit im Ausland (vorr. USA, Kanada) im Januar antreten kann.

Ich sehe folgende möglichen Konsequenzen:
1. Ich gebe in dem heute erhaltenen Formular an, dass ich nachträglich die türkische St. erhalten habe. Somit verliere ich automatisch die deutsche, und muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das darf ich dann alle drei Jahre wiederholen. Na super!

Natürlich würde ich dann wieder einen Antrag zu r Einbürgerung in die deutsche St. schreiben, und stärkstens auf eine Erleichterung der Einbürgerung drängen, da dies sich aus meiner Situation ergibt.

2. Ich kreuze an, dass ich die türkische St. nicht wieder erhalten habe. Somit würde ich quasi lügen und mache mich strafbar.

Es stellt sich natürlich die Frage inwiefern das die Deutschen kontrollieren können. Um das ganze ins Lächerliche zu ziehen, könnte man sogar ins türkische Konsulat rennen und sich schnellstmöglich ausbürgern lassen, womit man wieder nur eine Staatsbürgerschaft haben sollte. Aus deutscher Sicht wäre man dann natürlich ein Staatenloser, weil man die Eine verloren und die Andere freiwillig abgegeben hat. Tja, ob sie das mitriegen ist die Frage.

Jetzt an euch da draussen: Was soll ich tun? Habt ihr auch ein solches Schreiben erhalten? Was macht ihr? Habt ihr euch mal beraten lassen? Wo und wie?
Mit Zitat antworten
  #2 (Permalink)  
Alt 04.06.2005, 18:28
Benutzerbild von Turkish Talk
TT-Besetzer
 
Registriert seit: 19.01.2005
Ort: München
Alter: 40
Beiträge: 3.611
Thanks: 177
Thanked 1.107 Times in 441 Posts
hallo yuta2000, willkommen im Forum!

Zitat:
ich muss schon sagen, hier im Forum ist nicht so viel los, wie ich mir das erhofft habe. Aber vielleicht hilft es ja trotzdem.
Das ist ein noch recht junges Forum, viel Werbung wurde nicht gemacht, aber langsam spricht es rum, und jeden Tag meldet sich jemand neues an. Wie hast du uns gefunden?

Was dein persönliches Anliegen angeht: Hast du schon juristischen Beistand gesucht? Das Ausländerrecht ist doch recht komplex und wird sicher unterschiedlich angewandt. Ich hoffe, es meldet sich jemand mit einschlägiger Erfahrung.

Viele Grüße
: turgay

[EDIT]
Sicher kennst du es, wenn nicht, klingel doch mal bei den Kollegen durch:
http://www.politikforum.de/
Vielleicht wurde derartiges dort schon besprochen.
Mit Zitat antworten
  #3 (Permalink)  
Alt 04.06.2005, 18:58
Reingestolpert
 
  Themenstarter  
Registriert seit: 04.06.2005
Beiträge: 4
Thanks: 0
Thanked 0 Times in 0 Posts
Hi Turgay,

bin auch noch auf eine gute Informationsquelle gestossen:

http://www.mylawyer.de/viewtopic.php?t=59

Da stehen wirklich sehr viele Möglichkeiten und Auszüge aus aktuellen Gesetzestexten.

Ich bin auf diese Seite gestossen, als ich nach türkischer Community gegoogelt habe. Nachdem ich meinen Brief heute gelesen habe, dachte ich mir, dass ich ganz viele weitere Deuschtürken dazu befragen muss. Und da bei vaybee.de nur Kinder sind, dacht ich mir ich stell euch hier auch die Frage.

Hadi bakalim...
Mit Zitat antworten
  #4 (Permalink)  
Alt 04.06.2005, 19:08
Benutzerbild von Turkish Talk
TT-Besetzer
 
Registriert seit: 19.01.2005
Ort: München
Alter: 40
Beiträge: 3.611
Thanks: 177
Thanked 1.107 Times in 441 Posts
Dieses Thema ist aktuell sehr interessant; die Betroffenen sind dementsprechend sensibilisiert und wollen Meinungen einholen. Es wäre interessant zu erfahren, wie es weitergeht, möchtest du uns auf dem laufenden halten? Derweilen harren wir der Dinge.

Viele Grüße
: turgay
Mit Zitat antworten
  #5 (Permalink)  
Alt 06.06.2005, 23:29
Reingestolpert
 
  Themenstarter  
Registriert seit: 04.06.2005
Beiträge: 4
Thanks: 0
Thanked 0 Times in 0 Posts
Hallo,

nach einem anstrengden Tag in der Frankfurter Ausländerbehörde, dem Standesamt ,dem tr. Generalkonsulat und 8 Stunden Arbeit habe ich folgende Neuigkeiten zum Ablauf herausgefunden, wie man seine deutsche St. wieder schnell erlangt. Ich versuche es mal forenkonform aufzuschreiben:

1. X geht zum türkischen Generalkonsulat und besorgt sich von der dortigen Staatsbürgerschaftsabteilung (Vatandaskik) einen Beleg der türkischen Staatsbürgerschaft. Dieses Blatt scheint schon vorbereitet worden zu sein, weil es gleich auf deutsch mit dem Namen von X vorgedruckt vorliegt. Also einfach aktuellen Stempel drauf und fertig. Zuvorkommend ist, dass man sich wenigstens die Übersetzungsgebühren spart.
Besitzt X nur eine Nüfus kagit und keinen trk. Reisepass, so holt er sich auch einen Pass (Mindestlaufzeit bei Neuausstellung 5 Jahre, Kosten € 77,-).

2. X geht zur lokalen Ausländerbehörde, gibt dort das ausgefüllte "Auskunft über den Aufenthaltsstatus"-Formular ab, und beantragt gleichzeitig die Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis.

3. X geht zum Standesamt und gibt noch vor Ablauf der Frist seine für ungültig erklärten deutschen Papiere ab.

4. Gleichzeitig stellt X einen neuen Einbürgerungseintrag. (Der hiesige Abteilungsleiter des Standesamts versicherte X zumindest ein beschleunigtes Verfahren, sodass man gleich wieder in die dt. Staatsbürgerschaft einsteigen kann.)

5. X hat nun hoffentlich bald eine Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis.

6. X geht wieder ins türkische Generalkonsulat und beantragt seine Ausbürgerung, und bekommt dafür eine Bescheinigung.

7. Damit geht X wieder zum Standesamt und vervollständigt seine Einbürerungsunterlagen.

8. Irgendwann nach 1-2 Monaten bekommt X eine neue Einbürgerungsurkunde.

9. Nach 6-8 Monaten erhält X ein Schreiben des Generalkonsulat, dass er seine endgültigen Ausbürgerungsunterlagen abholen kann, womit man ein letztes mal zum Standesamt gehen muss.

Preislich kostet das Ganze natürlich wieder 500 Euro für eine Einbürgerung, Gebühren für die Anträge einer Aufenthaltserlaubnis und die Ausbürgerung gibt es sicherlich auch. Und! man darf all die Kosten für die amtlich beglaubigten Übersetzungen nicht vergessen.
Mit Zitat antworten
  #6 (Permalink)  
Alt 08.06.2005, 01:13
Reingestolpert
 
  Themenstarter  
Registriert seit: 04.06.2005
Beiträge: 4
Thanks: 0
Thanked 0 Times in 0 Posts
Falls es hier Leute aus Hessen gibt, die dasselbe Problem haben und nicht wissen was tun, findet man http://www.agah-hessen.de/Themen/Rec...gerschaft2.htm eine gute Quelle für Informationen.

MfG

Yusuf
Mit Zitat antworten
  #7 (Permalink)  
Alt 18.09.2005, 18:09
Reingestolpert
 
Registriert seit: 18.09.2005
Beiträge: 1
Thanks: 0
Thanked 0 Times in 0 Posts
Zitat:
Zitat von yuta2000
Hi Turgay,

bin auch noch auf eine gute Informationsquelle gestossen:

http://www.mylawyer.de/viewtopic.php?t=59

Da stehen wirklich sehr viele Möglichkeiten und Auszüge aus aktuellen Gesetzestexten.

Ich bin auf diese Seite gestossen, als ich nach türkischer Community gegoogelt habe. Nachdem ich meinen Brief heute gelesen habe, dachte ich mir, dass ich ganz viele weitere Deuschtürken dazu befragen muss. Und da bei vaybee.de nur Kinder sind, dacht ich mir ich stell euch hier auch die Frage.

Hadi bakalim...
Der obige Link funktioniert nicht, aber ich habe etwas sehr interessantes auf mylawyer.de gefunden: http://www.mylawyer.de/kb.php?mode=article&k=5
Mit Zitat antworten
  #8 (Permalink)  
Alt 01.12.2006, 10:04
Benutzerbild von Biene
TT-Stammposter
 
Registriert seit: 28.11.2006
Ort: zu hause
Alter: 22
Beiträge: 1.246
Thanks: 195
Thanked 140 Times in 134 Posts
AW: Staatsbürgerschaftsfrage

Hallo, ich bin neu hier...
sag ma habt ihr zufällig ne ahnung ob es auch irgendwelche rechtsseiten gibt die sich direkt mit dem ausländerrecht beschäftigen? mein freund ist auch türke und lebt schon 6 jahre in deutschland. er hat immer aufenthaltsgenehmigungen von 1 jahr verlängert bekommen. er hatte gestern nun einen termin bei der ausländerbehörde und ihm wurde mitgeteilt dass er gehen muss.
kennt sich jemand aus wie das ist, wenn er wiederkommen will? was muss er denn da alles machen um zurückkehren zu können???
wäre echt toll wenn mir vielleicht jemand antworten geben könnte.

liebe grüße
Mit Zitat antworten
  #9 (Permalink)  
Alt 01.12.2006, 10:41
Benutzerbild von Sabine
TT-Überall-Mitmischer
 
Registriert seit: 28.09.2005
Ort: Uelzen
Alter: 37
Beiträge: 2.491
Thanks: 585
Thanked 475 Times in 429 Posts
AW: Staatsbürgerschaftsfrage

Hallo Biene !

Hast Du schon versucht über Google etwas zu finden ?

Mir fällt da spontan nur der Link ein: www.info4alien.de

Vielleicht weiß dort jemand Rat.

Lieben Gruß !
__________________

Aleyna Lara, geb. 23.05.2008
Mit Zitat antworten
  #10 (Permalink)  
Alt 01.12.2006, 11:07
Benutzerbild von Chayenne21
TT-Stammposter
 
Registriert seit: 31.10.2006
Ort: Hanau
Alter: 31
Beiträge: 1.354
Thanks: 158
Thanked 208 Times in 175 Posts
AW: Staatsbürgerschaftsfrage

Ihr Lieben!

Es geht hier doch um existentille Dinge!

Mann kan sich vorab vllt ein paar kleine infos aus den diversen Webseiten ziehen aber BITTE sucht euch einen Rechtsbeistand der hat Ahnung von der Materie hat!

LG, Chayenne
Mit Zitat antworten
Antwort

  Deutsch-Türkisches Forum > Forums Taverne > Small-Talk


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Trackbacks sind Aus
PingBacks sind Aus
RefBacks sind Aus
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:20 Uhr.

Sie sind hier: Staatsbürgerschaftsfrage - Small-Talk - Deutsch-Türkisches Forum

Powered by vBulletin® Version 3.6.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0
turkish-talk.com übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt, die Richtigkeit und die Form einzelner eingestellter Beiträge.