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15.09.2007, 21:47
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Männerhaltungsverordnung
Männerhaltungsverordnung MhalVO
Bundesgesetzblatt 1. Teil
1998 Ausgegeben zu Bonn am 30. Februar 1998 Nr. 13 29.02.1998 Verordnung über die artgerechte Haltung von Männern c
Bekanntmachung der Verordnung über die artgerechte Haltung von Männern (Männerhalteverordnung - MhaltVO) vom 29. Februar 1998
Aufgrund des § 32 n. Absatz 4 des Artenschutzgesetz aus (BGB L Nr. 564/lg73) in der Fassung der Änderung vom 31.12.1995 BGB I. Nr. 430/1985), wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet.
Artikel 1 Allgemeine Bestimmungen
Sich einen Mann zu halten, ist bei weitem nicht mehr so problematisch wie zu Großmutters Zeiten und es ergabt sich die Frage, ob der Griff zum Mann sich überhaupt noch lohnt.
Gleich gibt es auch noch einige gute Eigenschaften des Mannes, die jedoch selten zu finden sind. Zwei davon sollte der Auserwählte aber laut BGB I. Nr. 564/1073 unbedingt aufweisen.
§ 1
(1) Er sollte nützlich sein (d.h. handwerkliche Fähigkeiten besitzen, fleißig im Hauhalt, eine Wucht im Bett...)
(2) Er sollte herzeigbar sein (d.h. sein Aussehen sollte kein Mitleid erregen).
(3) Obige Punkte können außer Acht gelassen werden, wenn § 2 zugrifft.
§ 2
Er ist reich.
Artikel 2 Tips und Empfehlungen
(1) Anschaffung Nehmen Sie sich Zeit bei der Auswahl Ihres Männchens und überzeugen Sie sich von seinen Fähigkeiten. Tragen Sie nicht dazu bei, daß die Zahl der Männer, die ausgesetzt werden, noch weiter steigt.
(2) Ernährung Wie der Mensch, ist auch der Mann ein Allesfresser. Man sollte ihn neben Dosenfutter auch ab und zu frisches Gemüse vergönnen. Vorsicht jedoch bei Überfütterung. Wenn er zu fett ist, wird er unbeweglich und kann nicht mehr so schnell arbeiten.
(3) Unterbringung Man sollte ihn nicht den ganzen Tag einsperren, da er sonst depressiv wird, das Essen verweigert und bald eingeht. Wer keinen Garten hat (Gartenarbeit), sollte ihn möglichst einmal am Tag ins Freie führen, wo er etwas Auslauf hat.
(4) Pflege Sorgen Sie dafür, daß er sich einmal am Tag wäscht. Um Verletzungen vorzubeugen, sollten die Nägel regelmäßig nachgeschnitten werden.
(5) Ausbildung Empfehlenswert ist die Anschaffung eines bereits ausgebildeten Mannes. Sollten diese vergriffen sein, ist der Besuch von entsprechenden Ausbildungskursen unbedingt zu empfehlen. Das Befolgen der wichtigsten Befehle wie "Fuß", "Platz", "Kusch" oder "Hol´s" erleichtert die Haltung des Mannes erheblich und ist - selbst entgegen bestehender Theorien - von Männern lernbar.
(6) Fortpflanzung Männer sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich auch dementsprechend. In speziellen Fällen empfiehlt sich die Kastration, denn ein ständig brünstiger Mann ist nur bedingt arbeitsfähig.
Bonn, den 29. Februar 1998
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15.09.2007, 22:01
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TT-Gelegenheitsposter
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AW: Männerhaltungsverordnung
und irgendwann werden dich frauen aus ihrer rosa barbie-traumhaus-welt wieder aufgeweckt und erkennen die realitäten.
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15.09.2007, 22:02
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TT-Besetzer
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AW: Männerhaltungsverordnung
die Idee mit der Kastration ist gar nicht mal so schlecht 
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