Europäische Menschenrechtsinstanzen werden demnächst vielleicht wieder über türkische Kopftücher befinden müssen. Es geht aber nicht um entsetzte Muslime in banger Sorge um ihre Freiheit, sondern entsetzte Laizisten in Sorge um die Ehre. Denn die türkische Regierung arbeitet an einer neuen Verfassung, darin geht es auch um das bisherige Kopftuchverbot an staatlichen Einrichtungen, etwa Universitäten. Dieses Verbot aufzuheben würde auch Staatspräsident Abdullah Gül das Leben einfacher machen, zumindest aber seiner Frau entgegenkommen, denn sie trägt Kopftuch aus Überzeugung und taucht daher nie bei öffentlichen Anlässen auf.
Nun erwägen Hochschulrektoren, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen, wenn das Kopftuchverbot aufgehoben wird. Sie sind nicht die Einzigen, die Zweifel haben. Auch der angesehene Sozialwissenschaftler Serif Mardin fürchtet eisernen Gruppenzwang, wenn das Kopftuchverbot fällt – dann, so meint er, wird es zumindest außerhalb Istanbuls an den Universitäten großen Mut erfordern, kein Kopftuch zu tragen.
Schon im Wahlkampf hatte die islamisch geprägte Regierungspartei AKP keinen Hehl aus ihren Prioritäten gemacht: Eine neue, zivile Verfassung müsse her. Zivil, weil die alte Verfassung aus dem Jahr 1982 stammt und ein Relikt der Militärherrschaft ist. Auf vielfache Weise ist der dominante politische Einfluss der Militärs in dieser Verfassung verankert. Das, so hieß es, müsse geändert werden. Nun ist der erste Entwurf fertig, als Diskussionsgrundlage und nicht mit definitiven, sondern mit alternativen Formulierungen. Über die Kopftuchfrage soll Premier Recep Tayyip Erdogan entscheiden.
Es geht aber um viel wichtigere Dinge. Wird wirklich, wie manche Beobachter fürchten und die „Falken“ im islamischen Lager fordern, das Regime grundlegend geändert, ist dies der Tod der kemalistischen Republik? Auf den ersten Blick scheint es (noch) nicht so. Die ersten, „unveränderlichen“ vier Artikel der Verfassung bleiben unangetastet. Sie schreiben die staatliche und nationale Einheit der Türkei als laizistische Republik fest. Und neue Artikel sind vorgeschlagen, die den laizistischen Charakter der Türkei sogar zu stärken scheinen: So soll der Religionsunterricht fakultativ werden, und es soll verboten sein, einen „Religionsstaat“ zu errichten.
Das aber verschiebt nur die Grenze dessen nach außen, was verboten ist. Innerhalb dieser erweiterten Grenzen soll sehr viel mehr Freiraum für Muslime und auch Kurden entstehen. Artikel 14 könnte entfallen, darunter sind bislang Aktivitäten verboten, die die „unteilbare Einheit des Staates mit seinem Land und seiner Nation und die laizistische Republik abzuschaffen bezwecken“.
Das Militär wird nicht, wie manche Generäle fürchteten, dem Verteidigungsministerium unterstellt, aber sie selbst, inklusive des Generalstabschefs, können künftig für Straftaten zur Verantwortung gezogen werden – von zivilen Instanzen. Wenn das durchgeht, dann ist das ein permanentes Damoklesschwert über den Köpfen der Militärs, besonders wenn man die vielen Unregelmäßigkeiten im Kampf gegen die PKK bedenkt. Der Sinn wäre wohl weniger, sie wirklich zu bestrafen, als sie einzuschüchtern und etwaigen Widerstand gegen künftige weitere Pläne aufzuweichen. Noch bedrohlicher für sie: Ihre Selbstsäuberungsinstanz, der „Hohe Rat“, der unanfechtbar jeden aus der Armee warf, der zum politischen Islam zu tendieren schien, wird nicht mehr absolute Entscheidungen fällen können. Das öffnet der Unterwanderung des Militärs durch AKP-Anhänger die Türen.
Entfallen soll, wohl den Kurden zuliebe, auch der bisherige, seltsam rassenkundlich anmutende Satz, wer türkischer Staatsbürger sei, der sei Türke. Es scheint überhaupt so, dass alles, was Türken, Türkentum und die Türkei als ethnische Identität zu begreifen scheint, aus der Verfassung herausredigiert werden soll. Damit wäre einem Aspekt des berüchtigten Verratsparagrafen 301 der Boden entzogen, es könnte keine Prozesse mehr geben wegen „Beleidigung des Türkentums“. Andere Aspekte (Beleidigung des Militärs) blieben bestehen.
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