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04.10.2007, 09:01
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Türkische Behördenlogik
Anouk hat mich darauf gebracht, diesen Thread zu eröffnen. Vielleicht gibt es ja noch weitere Beiträge zu dem Thema, was mich sehr freuen würde.
Ich jedenfalls möchte diesen Thread eröffnen, mit einer grundsätzlichen Feststellung, hinsichtlich der Erfahrungen die ich mit türkischen Behörden im Vergleich zu deutschen Behörden machen konnte.
Sicherlich ist es noch bekannt, dass ich vor einem Jahr in Istanbul eine geraume Zeit, anlässlich meiner Sprachkurse verbracht habe. Während dieser standen für mich auch einige Behördengänge an. So unter Anderem, die Anerkennung meiner dänischen Heiratsurkunde in der Türkei. Ich war nämlich in Deutschland mit meiner (türkischstämmigen Frau) verheiratet, weil eine dänische Heirat in Deutschland anerkannt ist. In der Türkei galt meine (türkischstämmige Ehefrau) jedoch als nach wie vor geschieden. Auch hier möchte ich nicht mit vielen Details langweilen. Nur so viel als Faktum.
Es war umständlich und mehr oder weniger nur "von hinten durch die Brust ins Auge" zu regeln. Aber, und dies ist meine Erfahrung, gegenüber deutschen Behörden. Bei deutschen Behörden kann es passieren, dass man irgendwo in einer Sackgasse landet. In der Form, wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, dann kann keine Lösung gefunden werden. Nur ohne eine Lösung läßt sich die Bedingung nicht erfüllen.
Dies ist bei den Türken anders. Ich bin niemals in eine solche Sackgasse geraten, weil die Türken sehr viel kreativer waren. Nach dem Motto; wenn dieser Weg in einer Sackgasse endet, dann finden wir für Dich einen anderen Weg.
Ergebnis in meinem Fall, ich bin jetzt ganz offiziell sowohl in Deutschland und ebenfalls in der Türkei verheiratet, sogar mit ein und derselben Frau. Aber mehr noch, trotz dänischer Heiratsurkunde befindet sich unsere offizielle Standesamtsbehörde jetzt sogar in Istanbul, da die deutsche Standesamtsbehörde nicht bereit und in der Lage war für uns ein Familienbuch anzulegen. Eventuelle Auszüge aus dem Familienbuch, bekomme ich in Istanbul und nicht in Deutschland.
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Wenn Gott die silberne Tür verschließt, öffnet er dafür die goldene Tür.
Geändert von Sultan (04.10.2007 um 09:03 Uhr).
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04.10.2007, 16:58
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AW: Türkische Behördenlogik
Zitat:
Zitat von Sultan
Aber mehr noch, trotz dänischer Heiratsurkunde befindet sich unsere offizielle Standesamtsbehörde jetzt sogar in Istanbul, da die deutsche Standesamtsbehörde nicht bereit und in der Lage war für uns ein Familienbuch anzulegen. Eventuelle Auszüge aus dem Familienbuch, bekomme ich in Istanbul und nicht in Deutschland.
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Klingt skurril, aber es kann damit zusammenhängen, dass Ihr die Ehe nach Eurer Hochzeit möglicherweise nicht noch einmal in Deutschland habt "nachbeurkunden" lassen.  Ich hatte nämlich ähnliche Erlebnisse.
Der Komödie 1. Akt: Hochzeit in Italien. Heiratsurkunde und Familienbuch wurden auf Italienisch ausgestellt, tutto perfetto.
2. Akt: Der Standesbeamte an meinem damaligen (recht dörflich geprägten) Wohnort in Deutschland studiert die Papiere und runzelt die Stirn. "Schön, aber wenn ich das richtig sehe, tragen Sie keinen gemeinsamen Familiennamen! Was mache ich denn jetzt mit Spalte 13?"
Keine Idee, ich zucke die Achseln. Spalte 13 interessiert nicht; wir sind verheiratet, basta.
Der Standesbeamte sieht das anders. Wir mögen zwar geheiratet haben, aber eine im Ausland geschlossene Ehe ohne gemeinsamen Familiennamen güldet nicht, sagt er. Wir sollen uns ausdenken, welchen gemeinsamen Namen wir künftig zu führen beabsichtigen. Dann kann er uns auch ein Familienbuch ausstellen.
Wir brauchen aber kein Familienbuch. Wir haben eines - auf Italienisch. Und wenn die Ehe bei den Standesämtern in Italien und Deutschland eingetragen ist, sollte das doch reichen.. oder?
3. Akt: Nach fast einem Jahr, inzwischen ist viel Wasser den Tiber und die Elbe hinuntergeflossen, bekomme ich Post. Vom Amt. Mein Lieblingsstandesbeamter hat mich von Amts wegen umbenannt. Ab sofort trüge ich den Familiennamen meines Mannes, schreibt er. Nix da!, schreibe ich zurück: da das deutsche Namensrecht zurzeit reformiert werde, möge er doch bitte das Ergebnis dieser Gesetzesänderung erst einmal abwarten. Bis dahin gedächte ich, meinen bisherigen Namen weiterzuführen. Viele Grüße!
4. Akt: Der Beamte kriegt offenbar Fracksausen. Er gibt den Vorgang an die Kreisbehörde ab. Die Kreisbehörde schaltet das schleswig-holsteinische Innenministerium ein. Im Weiteren hören wir für längere Zeit gar nichts mehr.
5. Akt: Die bundesweite Gesetzesänderung ist durch. Wir brauchen keinen gemeinsamen Familiennamen. Das scheint unseren Freund beim Amt mächtig zu wurmen. Zwei Monate später kommt eine Mitteilung: Beim Prüfen der Unterlagen habe man festgestellt, dass unsere Ehe beim Standesamt 1 in West-Berlin nicht nachbeurkundet und ergo nicht gültig sei - ! Auf Deutsch: In Wahrheit sind wir laut deutschem Standesamt gar nicht verheiratet.
Ich kriege einen Lachkoller und teile der Behörde mit, das sei ein wertvoller Hinweis - mein Gatte werde sich bestimmt freuen, in Deutschland ganz legal und parallel eine zweite Ehe eingehen zu dürfen. Der Vorgang mutiert bei uns daheim zum Running Gag.
Wir beschließen, auf die Prozedur der Nachbeurkundung großzügig zu verzichten. Wozu lebt man denn eigentlich in der EU, wenn die Behörden in gepflegter Kleinstaaterei verharren?
6. Akt: Jahre später, die Ehe ist gründlich im Dutt, holt uns die Sache wieder ein. Für die Scheidung brauchen wir einen gemeinsamen Familiennamen. Ohne das geht's nicht, werden wir belehrt, neues Namensrecht hin oder her. Auf die Weise werde ich vorübergehend und exklusiv nur für den Scheidungsprozess doch noch Trägerin eines Doppelt- und Dreifach-Namensungetüms. Zusammen mit meinen drei Vornamen sprengt das jedes Formular. Auch in Spalte 13 (siehe 2. Akt) wäre dafür niemals Platz gewesen. Aber das macht nichts. Was tut man nicht alles, um die Dinge komplikationsfrei über die Bühne zu bringen.
Die vormalige Mitteilung vom Amt, wir seien ja gar nicht verheiratet (siehe 5. Akt), spielt bei der Scheidung übrigens plötzlich keine Rolle mehr. Das wäre ja auch entschieden zu einfach gewesen!

Geändert von Anouk (04.10.2007 um 21:36 Uhr).
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04.10.2007, 17:05
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AW: Türkische Behördenlogik
So kenne ich es auch aus Italien -verworren, langwierig, nervenaufreibend - aber zum Schluss klappt es, wenn auch mit ungewoehnlichen Methoden
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04.10.2007, 17:09
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AW: Türkische Behördenlogik
Das mag auf diese Thematik bezogen so zutreffen. Über türkische Behörden hört man ansonsten weniger gutes, was aber eher an den Mitarbeitern liegt, die ihre Position dort ausspielen. Für Griechenland gilt übrigens das gleiche
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04.10.2007, 17:23
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AW: Türkische Behördenlogik
Zitat:
Zitat von Anouk
Klingt skurril, aber es kann damit zusammenhängen, dass Ihr die Ehe nach Eurer Hochzeit möglicherweise nicht noch einmal in Deutschland habt "nachbeurkunden" lassen.  Ich hatte nämlich ähnliche Erlebnisse.

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Also ich merke schon Anouk, doch Details. Meine Frau und ich konnten in Deutschland nicht heiraten, weil ihr türkisches Scheidungsurteil für das deutsche Standesamt keine lesbaren Siegel aufwies und daher mit einer Apostille hätte versehen werden müssen. Da wir zu diesem Zeitpunkt jedoch schon ein halbes Jahr mit immer neuen Schikanen des deutschen Standesamtes zu kämpfen hatten, (ich habe schon einmal darüber berichtet), sind wir ins Ausland, nach Dänemark geflüchtet und haben dort geheiratet. Die anschließende Namensumschreibung etc. bei der deutschen Meldebehörde war danach überhaupt kein Problem mehr. Wir sind im Besitz einer dänischen internationalen Heiratsurkunde, die auch in Deutschland gültig ist.
Nur der Weg zum Standesamt um hier ein Familienbuch anlegen zu lassen, der ist uns nach wie vor verwehrt. Ob verheiratet oder nicht, ohne Apostille läuft da nix. Die türkischen Behörden hingegen, hätten eine deutsche Heiratsurkunde anerkannt, eine dänische jedoch nicht.
Also mußte ich zunächst nach Kopenhagen, dort unsere dänische Heiratsurkunde legalisieren lassen, anschließend auf dem türkischen Konsulat in Kopenhagen beglaubigen lassen und diese dann auf der Melde- und Standesamtsbehörde in Istanbul eintragen lassen.
Also alles eigentlich ganz einfach 
Und so kommt es nun, dass wir in Deutschland zwar legal und anerkannt verheiratet sind, aber kein Familienbuch angelegt wird. In Istanbul hingegen sind wir gemeldet und ein Familienbuch ist angelegt. Ich habe jetzt also eine dänische und eine türkische Heiratsurkunde.
Alles verstanden  ?
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04.10.2007, 17:27
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AW: Türkische Behördenlogik
Zitat:
Zitat von sdost
Das mag auf diese Thematik bezogen so zutreffen. Über türkische Behörden hört man ansonsten weniger gutes, was aber eher an den Mitarbeitern liegt, die ihre Position dort ausspielen.
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Das ist vorgekommen, aber ich hab die Leute verrückt gemacht. Die sind mich nicht eher los geworden, als bis ich hatte was ich wollte.
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04.10.2007, 17:30
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AW: Türkische Behördenlogik
Zitat:
Zitat von Sultan
Das ist vorgekommen, aber ich hab die Leute verrückt gemacht. Die sind mich nicht eher los geworden, als bis ich hatte was ich wollte.
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Ich habe von einer Griechin gehört, die ihren Urlaub fast komplett bei den Behörden verbrachte. Immer fehlte etwas, immer hieß es kommen sie morgen wieder
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04.10.2007, 17:45
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AW: Türkische Behördenlogik
Zitat:
Zitat von sdost
Ich habe von einer Griechin gehört, die ihren Urlaub fast komplett bei den Behörden verbrachte. Immer fehlte etwas, immer hieß es kommen sie morgen wieder
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Evet, bende hergün oraya gittim, ve türkce konustum. Böyle pratik yaptim, onun icin bazen ödevi yapmaktan vazgectim.
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04.10.2007, 18:22
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TT-Schreck
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AW: Türkische Behördenlogik
Zitat:
Zitat von Sultan
Evet, bende hergün oraya gittim, ve türkce konustum. Böyle pratik yaptim, onun icin bazen ödevi yapmaktan vazgectim.
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Deinen Ausflug ins Türkische haben nun wohl alle mit Erstaunen gewürdigt. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Umgangssprache hier im Forum Deutsch ist. Das wird hier aus Gründen der Höflichkeit so praktiziert
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04.10.2007, 18:45
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AW: Türkische Behördenlogik
Zitat:
Zitat von sdost
Deinen Ausflug ins Türkische haben nun wohl alle mit Erstaunen gewürdigt. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Umgangssprache hier im Forum Deutsch ist. Das wird hier aus Gründen der Höflichkeit so praktiziert
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Ich kann mich nicht erinnern, Dir erlaubt zu haben mich zu duzen.
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