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  #1 (Permalink)  
Alt 02.11.2007, 13:17
marion42
 
Beiträge: n/a
arbeitsrecht..

ich habe gerade post bekommen...in der wurde mein diesjähriger urlaubsanspruch nach unten korrigiert..um 2 tage..

folgende begründung...

da ich im letzten dezember unbezahlten urlaub hatte, hätte sich dadurch mein urlaubsanspruch im letzten jahr auf 27 statt 29 tage verringert.

und diese 2 tage differenz, machen sie jetzt! geltend...


wieso verringert sich mein urlaub durch unbezahlten urlaub?
und gibt es für so etwas nicht auch fristen?..



lg marion :-)
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  #2 (Permalink)  
Alt 02.11.2007, 13:25
EllaHH
 
Beiträge: n/a
AW: arbeitsrecht..

Von sowas habe ich noch nie gehört. Soweit ich weiss, bleiben alle Vertraglichen Regelungen erhalten.

Wieso fragst du deinen Chef nicht einmal?
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  #3 (Permalink)  
Alt 02.11.2007, 13:27
vorzimmerdame
 
Beiträge: n/a
AW: arbeitsrecht..

müssten es bei dir nicht 30 tage sein?
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  #4 (Permalink)  
Alt 02.11.2007, 13:28
marion42
 
Beiträge: n/a
AW: arbeitsrecht..

Zitat:
Zitat von EllaHH Beitrag anzeigen
Von sowas habe ich noch nie gehört. Soweit ich weiss, bleiben alle Vertraglichen Regelungen erhalten.

Wieso fragst du deinen Chef nicht einmal?
weil der noch im urlaub ist, und ich ihn in einer woche eh überzeugen muss, das er mit mir nen hübschen aufhebungsvertrag machen soll..

ich betrachte es als kleines nebengefecht..also nicht wirklich wichtig, aber vielleicht doch nützlich, für mich, die entsprechende info zu haben..;-)


heut in 10 tagen wird geredet..dann allerdings kaum noch über urlaub ;-)
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  #5 (Permalink)  
Alt 02.11.2007, 13:30
marion42
 
Beiträge: n/a
AW: arbeitsrecht..

Zitat:
Zitat von vorzimmerdame Beitrag anzeigen
müssten es bei dir nicht 30 tage sein?
in der firma gibt es 29..dafür werden dann heiligabend und silvester nicht als urlaubstag gerechnet..

( so wie unsere messearbeit an wochenenden auch nicht gerechnet wird...das sind unsere geleisteten sozialstunden..sozusagen)
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  #6 (Permalink)  
Alt 02.11.2007, 13:31
EllaHH
 
Beiträge: n/a
AW: arbeitsrecht..

Nö, also ich habe davon noch nie was gehört und so lange ist meine Ausbildung auch nicht her. ;-)

Im folgendem Link kannst du in der mitte nachlesen, das eine kürzung des gesetzlichen Urlaubs nicht möglich ist.

http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsr...ung25115.html#

LG
Ella
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marion42 (02.11.2007)
  #7 (Permalink)  
Alt 02.11.2007, 13:36
marion42
 
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AW: arbeitsrecht..

Zitat:
Zitat von EllaHH Beitrag anzeigen
Nö, also ich habe davon noch nie was gehört und so lange ist meine Ausbildung auch nicht her. ;-)

Im folgendem Link kannst du in der mitte nachlesen, das eine kürzung des gesetzlichen Urlaubs nicht möglich ist.

http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsr...ung25115.html#

LG
Ella
na wunderbar...:-)...danke dir


hach, ich freu mich immer mehr auf das gespräch...hi hi..

erst mit gehaltskürzung drohen, und dabei mit der änderungskündigung..und nun dieses..

da bekomm ich doch glatt schon wieder ne depression ;-)

ne, bekomm ich natürlich nicht..aber für einen möglichen arbeitsprozess machen sich solche fehlschüsse natürlich nicht schlecht..kostet alles sein geld..
hätt er mich mal nicht geärgert..;-)
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  #8 (Permalink)  
Alt 02.11.2007, 14:35
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AW: arbeitsrecht..

Zitat:
Zitat von marion42 Beitrag anzeigen
in der firma gibt es 29..dafür werden dann heiligabend und silvester nicht als urlaubstag gerechnet..

( so wie unsere messearbeit an wochenenden auch nicht gerechnet wird...das sind unsere geleisteten sozialstunden..sozusagen)

Sorry, dass ich mich einmische, aber der Urlaubsanspruch hängt von der tariflichen (arbeitsvertraglichen) Regel ab, die bei dir angewendet wird.
Es muss in deinem Arbeitsvertrag stehen, welcher Tarif oder welche AR angewendet wird.
Sicher ist auf jeden Fall, dass der Erholungsurlaub durch unbezahlten Urlaub nicht gekürzt werden kann!!
Also, schriftlich Einspruch einlegen, damit man das schön zurückfordern kann.

PS: Habt ihr einen Betriebsrat?? Die kümmern sich um sowas!
__________________



Wichtig is aufm Platz!
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  #9 (Permalink)  
Alt 02.11.2007, 14:49
Izzet
 
Beiträge: n/a
AW: arbeitsrecht..

Zitat:
Zitat von Sithnoppe Beitrag anzeigen
Sicher ist auf jeden Fall, dass der Erholungsurlaub durch unbezahlten Urlaub nicht gekürzt werden kann!!
Von solchen Dingen habe ich Null Ahnung, aber das was Du schreibst leuchtet mir nicht ein:

Gedankenexperiment:

A hat eine volle Stelle, nimmt aber die hälfte des Jahres unbezahlt frei (ergo halbe Stelle) und bekommt 30 Tage Urlaub

B hat von vornherein eine halbe Stelle, bekommt aber nur 15 tage Urlaub.

Hmm...ungerecht

Anders gesagt, der Schlaue würde dann ein ganzes Jahr unbezahlten Urlaub nehmen und hätte dadurch den Anspruch auf einen Monat bezahlten Urlaub gewonnen. Das kann ich mir nicht vorstellen.
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  #10 (Permalink)  
Alt 02.11.2007, 14:53
EllaHH
 
Beiträge: n/a
AW: arbeitsrecht..

Ich glaube hier gehts nicht um mehrere Monate unbezahlten Urlaub, das wäre dann schon wieder ein ganz anderes Vertragsverhältnis.
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