| Small-Talk Für 'nen netten Plausch oder tiefschürfende Diskussionen. |

21.12.2007, 10:56
|
|
|
|
geschützte berufe
ein deutscher bekannter hat sich ein türschild machen lassen, auf dem er sich als arzt für psychiatrie ausgibt. er sagte mir, dass diese berufsbezeichnung in deutschland nicht geschützt sei und daher keine entsprechende ausbildung voraussetze. das gleiche gelte für journalist. aber setzt die berufsbezeichnung arzt nicht einen heilberuf voraus?
|

21.12.2007, 11:11
|
|
TT-Newcomer
|
|
Registriert seit: 16.05.2006
Beiträge: 133
Thanks: 4
Thanked 13 Times in 13 Posts
|
|
|
AW: geschützte berufe
ruf doch mal bei der ärztekammer an. die werdens wissen 
|

21.12.2007, 11:15
|
 |
Mr. Turkish Talk 2008
|
|
Registriert seit: 07.11.2006
Ort: 38° 54′ 30″N/ 1° 26′ 0″E
Alter: 40
Beiträge: 3.976
Thanks: 906
Thanked 886 Times in 434 Posts
|
|
|
AW: geschützte berufe
Zitat:
Zitat von vorzimmerdame
aber setzt die berufsbezeichnung arzt nicht einen heilberuf voraus?
|
Dann könnte demnach jeder Heilpraktiker das Schild: Arzt, vor seine Türe hängen.
__________________

Friede zu Hause, Friede in der Welt - Mustafa Kemal Atatürk
|

21.12.2007, 11:15
|
|
|
|
AW: geschützte berufe
es gibt so ein paar berufe, die leider nicht geschützt sind.
dazu zählt zum beispiel auch der musikerberuf, incl. der des musikpädagogen.
spätestens seit dem superstar wissen wir, dass sich jede niete auf die bühne stellen und sich als musiker ausgeben kann.
noch ärgerlicher finde ich es aber für alle kollegen, die unterrichten. da kann jeder krauterer aus dem blasmusikverein kommen und mit seinen schrägen tönen kindern den spass am instrument fürs leben austreiben, das ganze noch zum dumpingpreis. ganz beliebt auch trude normalhausfrau, die sich als blockflöten-, gitarren- oder keyboardlehrerin versucht. leider können die meisten menschen nicht differenzieren zwischen jemand, der eine richtige berufsausbildung hat oder das ganze als freizeitvergnügen betreibt. mit fatalen folgen für die profis: "wie sie wollen 30 euro für die stunde? beim geschaftlhuber koschd das nur 5 euro"...
türschilder gibt es auch. der tonkünstlerverband als interessenvertretung gibt die auf wunsch raus...vorraussetzung, um dort überhaupt aufgenommen zu werden, ist die vorlage eines diplomes...
|
|
The Following User Says Thank You to For This Useful Post:
|
|

21.12.2007, 11:19
|
 |
TT-Schreck
|
|
Registriert seit: 24.03.2006
Ort: BERLIN
Beiträge: 13.195
Thanks: 1.879
Thanked 3.410 Times in 2.227 Posts
|
|
|
AW: geschützte berufe
Zitat:
Zitat von vorzimmerdame
ein deutscher bekannter hat sich ein türschild machen lassen, auf dem er sich als arzt für psychiatrie ausgibt. er sagte mir, dass diese berufsbezeichnung in deutschland nicht geschützt sei und daher keine entsprechende ausbildung voraussetze. das gleiche gelte für journalist. aber setzt die berufsbezeichnung arzt nicht einen heilberuf voraus?
|
es gibt einen unterschied zwischen arzt und doktor. ich meine zu wissen ( könnte man aber auch mal googeln), das man sich auch arzt nennen kann, wenn man das medizinstuium abgebrochen hat. und da viel nicht wissen das arzt eben nicht gleich arzt (dr.) ist... na ja...
|
|
The Following User Says Thank You to mar For This Useful Post:
|
|

21.12.2007, 11:22
|
 |
Mr. Turkish Talk 2008
|
|
Registriert seit: 07.11.2006
Ort: 38° 54′ 30″N/ 1° 26′ 0″E
Alter: 40
Beiträge: 3.976
Thanks: 906
Thanked 886 Times in 434 Posts
|
|
|
AW: geschützte berufe
Zitat:
Zitat von mar
es gibt einen unterschied zwischen arzt und doktor. ich meine zu wissen ( könnte man aber auch mal googeln), das man sich auch arzt nennen kann, wenn man das medizinstuium abgebrochen hat. und da viel nicht wissen das arzt eben nicht gleich arzt (dr.) ist... na ja...
|
Du meinst vermutlich Dr. med., im oberen Vergleich.
Sicherlich ist es auch abhängig, an welcher Stelle ich das Medizinstudium abbreche. Sonst könnte ich mich bereits nachdem ersten Semester Arzt nennen. Ich war bisher der Meinung: Med. Studium beendet -> Arz / Promotion -> Dr. med.
__________________

Friede zu Hause, Friede in der Welt - Mustafa Kemal Atatürk
|

21.12.2007, 11:28
|
 |
TT-Stammposter
|
|
Registriert seit: 08.10.2007
Ort: Niederrhein - NRW
Alter: 45
Beiträge: 1.413
Thanks: 307
Thanked 670 Times in 429 Posts
|
|
|
AW: geschützte berufe
Um sich Arzt nennen zu dürfen, muss man das Medizinstudium mit dem 3. Staatsexamen abgeschlossen haben.
Dann erhält man die Approbation, die Erlaubnis als Arzt arbeiten zu dürfen. Diese kann auch wieder entzogen werden, es ist eine Berufserlaubnis.
Das andere ist die sog. Facharztbezeichnung, also Arzt für z. B. Psychiatrie. Hierfür muss man eine mehrjährige Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer des jeweiligen Bundeslandes machen. Diese Weiterbildung muss man dann mit einer Facharztprüfung erfolgreich abschließen. Dann erhält man eine Urkunde!
Wenn man sich ohne solch eine Urkunde Arzt für xxx nennt, macht sich strafbar und wenn er dann sogar noch Patienten behandelt, wird es richtig unangenehm!!
__________________
Wichtig is aufm Platz!
|
|
The Following User Says Thank You to Sithnoppe For This Useful Post:
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
|
|
| Ansicht |
Linear-Darstellung
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:26 Uhr.
Sie sind hier:
geschützte berufe - Small-Talk - Deutsch-Türkisches Forum
|