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AW: Arbeitsvertrag
Ja, man darf ... aber nur in Ausnahmefällen: Die erlaubte Fragestellung richtet sich nach der Art der Stelle. Handelt es sich hier bei um eine Führungsposition, darf die Frage nach der Zugehörigkeit bei Scientology gestellt werden und eine Distanzierungserklärung fordern. Sie dürfen sich sogar nach deinen Vermögensverhältnissen oder einer eventuellen Stasitätigkeit erkundigen.
Allerdings ist bis heute Arbeitsrechtlich nicht geklärt was Scientology eigentlich genau ist (Sekte, Religion oder Weltanschauung) Der EuGh wird es wohl wieder richten müssen, aber noch gibt es keine Entscheidung.
Handelt es sich bei der Stelle um eine kirchliche Organisation, darf auch nach der Religionszugehörigkeit gefragt werden ... aber nur dann.
Geändert von DameTR (20.01.2008 um 13:23 Uhr).
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