1. Der Name
Natürlich gehört der Name auf das Namensschild. Was Sie selbst sicher schon beobachtet haben: Viele beschränken sich bei der Beschriftung eines Namensschildes auf den Nachnamen. Geben Sie in jedem Fall den vollständigen Namen an!
MS Office für Sekretärinnen empfiehlt: Die Unsitte, den Vornamen mit dem ersten Buchstaben abzukürzen, sollten Sie nicht einmal in Erwägung ziehen. Ein Namensschild, beschriftet mit "H. Wolters", wirkt sehr unpersönlich.
2. Die Anrede
Da der Vorname auf dem Namensschild steht, erübrigt sich die Angabe von "Herr" oder "Frau".
Das gilt aber nicht für türkische Namen. Dabei fallen mir ein:
Herr Zeynep, Frau Erol,...
3. Der Titel
Auch wenn der Titelträger nicht immer Wert auf die Nennung des Titels legt, sollten Sie diesen nicht weglassen und dadurch riskieren, jemandem auf die Füße zu treten. Deshalb gehört der Titel auf das Namensschild.
Beachten Sie: Dr. und Professor sind Titel, Dipl.-Ing. und Dipl.-Betriebswirt sind keine Titel und gehören nicht auf das Namensschild.
Dipl.-Ing. - ist ein akademischer Titel. Ob ich das an die Klingel hängen würde
... aber sehen tut man dies schon öfters, oder?
Der Informationsdienst "MS Office für Sekretärinnen" rät: Lassen Sie die Angaben wie "jur." oder "h.c." weg. Sie bekommen sonst wahrscheinlich Platzprobleme und landen zusätzlich "in Teufels Küche", sollten Sie einmal ein "h. c." übersehen haben. [weiter]