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Small-Talk Für 'nen netten Plausch oder tiefschürfende Diskussionen.

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Alt 28.01.2008, 13:21
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Benötige Bitte Hilfestellung Von Gesetzgebungen In Der Schweiz

Kann mir eventuell jemand hier im TT Auskünfte geben wie es sich in der Schweiz verhaellt wenn ein türkischen Staatsbürger in der Schweiz arbeiten und leben möchte???

Gibt es da überhaupt eine Möglichkeit????

Würde mich sehr freuen wenn mir da hier jemand weiter helfen könnte.

Cok tesekür ederim Arkadasler
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Alt 28.01.2008, 13:41
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AW: Benötige Bitte Hilfestellung Von Gesetzgebungen In Der Schweiz

Hallo

Die einfachste Möglichkeit; HEIRATEN. Nach Standesamt hast du die Arbeitsbewilligung in wenigen Tagen, heisst B-Ausweis, mit welchem gearbeitet werden darf.

Ansonsten stehst du ziemlich chancenlos da. Es gibt die Möglichkeit, dass er hier eine Stelle findet - dann wird der Arbeitsgeber für ihn eine Arbeitserlaubnis beantragen können. Jedoch ist dies nicht ganz einfach - der Arbeitsgeber muss nachweisen dass er genau auf ihn angewiesen ist, dass ein Schweizer diese Qualitäten nicht mitbringt. Bei akademischen Berufen eher machbar als sonst... Und dann muss auch noch ein Arbeitsgeber finden, der dazu bereit ist (Kosten und Aufwand).

Kann dein Freund nicht erst als Besucher herkommen oder so?


LG
Dine

PS; Ich will dir natürlich nicht raten, zu heiraten nur damit der Partner hier arbeiten kann. War nur um zu zeigen dass es nicht so einfach ist...
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krizeldere (28.01.2008)
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Alt 28.01.2008, 13:44
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AW: Benötige Bitte Hilfestellung Von Gesetzgebungen In Der Schweiz

Versuchs mal hier:

http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/serv/visinf.html
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Aleyna Lara, geb. 23.05.2008
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krizeldere (28.01.2008)
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Alt 28.01.2008, 13:49
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AW: Benötige Bitte Hilfestellung Von Gesetzgebungen In Der Schweiz

Danke Dine,

Also heiraten kommt nicht in Frage zumindestens nicht in naher Zukunft das Thema stellt sich erstmal nicht.

Es ist folgendes: ich trete hier auf der Stelle ( Istanbul) und komme nicht weiter. Wenn Du möchtest kannst Du ja meine Beitraege druchforsten dann verstehst Du worum es geht. Es würde sonst ein ellenlanger Brief.

Ich bin deutsche und beabsichtige in die Schweiz zu meinen Sohn zu gehen der dort arbeitet und wohnt. Natürlich möchte ich mit den Mann den ich liebe zusammen sein aber auf ganz legale Art und Weise. Unsere Beziehung ist sehr frisch und ganz am Anfang. Aber meine Chancen stehen hier im Moment nicht gut eher sehr schlecht.

Ich möchte mich auch erstmal informieren was wie möglich ist bevor ich ihn frage ob er sich dies überhaupt vorstellen kann. Er liebt sein Land und seine Familie.
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Alt 28.01.2008, 13:51
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AW: Benötige Bitte Hilfestellung Von Gesetzgebungen In Der Schweiz

Zitat:
Zitat von krizeldere Beitrag anzeigen
Danke Dine,

Also heiraten kommt nicht in Frage zumindestens nicht in naher Zukunft das Thema stellt sich erstmal nicht.

Es ist folgendes: ich trete hier auf der Stelle ( Istanbul) und komme nicht weiter. Wenn Du möchtest kannst Du ja meine Beitraege druchforsten dann verstehst Du worum es geht. Es würde sonst ein ellenlanger Brief.

Ich bin deutsche und beabsichtige in die Schweiz zu meinen Sohn zu gehen der dort arbeitet und wohnt. Natürlich möchte ich mit den Mann den ich liebe zusammen sein aber auf ganz legale Art und Weise. Unsere Beziehung ist sehr frisch und ganz am Anfang. Aber meine Chancen stehen hier im Moment nicht gut eher sehr schlecht.

Ich möchte mich auch erstmal informieren was wie möglich ist bevor ich ihn frage ob er sich dies überhaupt vorstellen kann. Er liebt sein Land und seine Familie.
Was arbeitet denn dein Mann, hat er eine Ausbildung?

Sorry, aber das ist alles relativ unmöglich... Vor allem aus der Ferne. Wenn dann müsstest du ihm hier eine Stelle suchen, einen Arbeitsgeber der bereit ist, ihm ein Visum zu beschaffen... Und noch Glück haben, dass er das Visum erhält.

Ich hatte mich dazu auch schon informiert, aber auch schnell erkannt dass es nicht so einfach geht.
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Alt 28.01.2008, 14:05
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AW: Benötige Bitte Hilfestellung Von Gesetzgebungen In Der Schweiz

Hier ein paar Auszüge aus http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/...zulassung.html

"Die Schweiz kennt bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte ein duales System. Erwerbstätige aller Qualifikationsstufen aus den EU-/EFTA-Staaten erhalten durch das Personenfreizügigkeitsabkommen einfachen Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Aus allen anderen Staaten - sogenannte Drittstaaten - werden gemäss Auftrag des Bundesrates in beschränktem Ausmass lediglich dringend benötigte und gut qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen, da diese erfahrungsgemäss bessere langfristige berufliche und soziale Integrationschancen haben als Personen mit tieferen Qualifikationen.
Die Zulassungskriterien sind im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) und der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) aufgeführt. Sie werden in den AuG-Weisungen näher erläutert. "

"Die Zulassung von Drittstaatsangehörigen ist erst möglich, wenn auf dem inländischen Arbeitsmarkt und auf den Arbeitsmärkten der EU/EFTA-Länder keine Personen mit Vorrang zur Verfügung stehen. Vorrang geniessen Schweizerinnen und Schweizer, Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung, Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung, die zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt, sowie alle Personen aus Staaten, mit denen ein Freizügigkeitsabkommen geschlossen wurde (derzeit EU und EFTA). Die Arbeitgeber müssen den Nachweis erbringen, dass trotz umfassender Suchbemühungen keine geeigneten Arbeitskräfte mit Vorrang rekrutiert werden konnten. "

"Zugelassen werden Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie andere qualifizierte Arbeitskräfte. Als qualifizierte Arbeitskräfte gelten in erster Linie Personen mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss sowie mehrjähriger Berufserfahrung. Je nach Beruf oder Spezialisierung werden auch Personen mit besonderer fachlicher Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung zugelassen."
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Alt 28.01.2008, 15:17
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als deutsche kannst du arbeiten in der schweiz, kein problem.
wenn dein freund türke ist, mußt du ihn heiraten, damit er in der schweiz arbeiten kann.
die schweizer gesetzgebung ist ja doch sehr unterschiedlich zu der deutschen, ich habe mich aber ein bißchen damit befasst, seitdem der bruder von meinem mann(auch türke) seit neustem in der schweiz lebt und auch meine schwägerin(türkin mit schweizer pass) sich nicht immer bestens zurechtfindet.
viel glück!
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