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27.04.2008, 20:30
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Reingestolpert
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Doppelte Staatsangehörigkeit? Bin Deutsche...
Hallo,
habe mich hier kürzlich angemeldet und finde dieses Forum sehr interessant und hoffentlich auch hilfreich. Vielleicht kann mir jemand Tipps und weitere Informationen geben...
Meine Situation: Ich bin Deutsche und hatte 1996 einen türkischen Mann hier in D geheiratet, seit 2002 sind wir in D geschieden worden. Damals hatten wir unsere Eheschliessung auch beim türkischen Konsulat angemeldet und ich bekam die Nüfus cüzdani (Personalausweis). Wie verhält es sich nun damit? Weil ich damals einen Doppelnamen angenommen hatte, diesen nun wieder abgelegt habe und meinen ursprünglichen Mädchennamen wieder trage, brauche ich entsprechend auch wieder neue Pässe... auf die Frage, ob ich auch noch eine andere Staatsangehörigkeit hätte, antwortete ich bei der Meldestelle, ja, offensichtlich. Das hat eine regelrechte Lawine ausgelöst, ich muss zig Dokumente vorlegen, mein Familienstammbaum wird total durchleuchtet... und ich kapiere gar nicht, wozu??? Bin hier geboren, habe immer hier gelebt, gearbeitet, schön brav in die Rentenversicherung einbezahlt etc... und nur weil ich einen türkischen Mann geheiratet habe und die türkische Staatsangehörigkeit quasi "dazubekam" (so sagte man mir das auch beim Konsulat kürzlich... wer vor dem 01.01.2000 geheiratet hat und diese Eheschliessung binnen 4 Wochen gemeldet hatte), muss ich jetzt meine deutsche Abstammung nachweisen???? Mittlerweile habe ich ja im Internet viele interessante Infos gefunden...u.a. dass die BRD eine doppelte Staatsangehörigkeit offiziell nicht kennt bzw. erlaubt. Andererseits die Vergabe der türkischen Staatsangehörigkeit an mich alleinig vom türkischen Staat ausgesprochen wurde, kann und darf die BRD sich da nicht einmischen oder mich zur Aufgabe der doppelten Staatsangehörigkeit auffordern. Stimmt das?
Würde mich freuen, wenn mir da jdm. eigene Erfahrungen schildern kann. Wie soll ich mich verhalten etc...
Schöne Grüsse und danke im voraus
hagid_muc
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27.04.2008, 21:00
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TT-Akkordschreiber
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AW: Doppelte Staatsangehörigkeit? Bin Deutsche...
Herzlich Willkommen hier im Forum.
Ich wünsche Dir viel Spaß bei uns.
Bei deiner Frage kann ich Dir aber leider nicht helfen.
Vielleicht aber jemand anderer.
lg Elena
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27.04.2008, 21:48
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TT-Stammposter
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AW: Doppelte Staatsangehörigkeit? Bin Deutsche...
kann dir leider auch nicht weiterhelfen.
LG Honey1987
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Den eigenen Weg zu gehen erfordert den größten Mut.
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27.04.2008, 21:53
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TT-Gelegenheitsposter
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AW: Doppelte Staatsangehörigkeit? Bin Deutsche...
Auch ich kann dir nicht weiter helfen, aber ich heisse dich trotzdem herzlich willkommen hier! Viel Spass!
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28.04.2008, 08:19
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AW: Doppelte Staatsangehörigkeit? Bin Deutsche...
Herzlich Willkommen hier im Forum.
Deine Frage kann ich Dir leider nicht beantworten, gebe Dir aber den Tipp, mich einem Anwalt darüber zu sprechen.
Viel Spaß mit uns wünscht Dir
Simone 
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28.04.2008, 08:47
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TT-Besetzer
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AW: Doppelte Staatsangehörigkeit? Bin Deutsche...
Hallo,
herzlich willkommen bei TT.
Lg,
Kleo
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Altern ist ein hochinteressanter Vorgang: Man denkt und denkt und denkt –
plötzlich kann man sich an nichts mehr erinnern.
(Ephraim Kishon )
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28.04.2008, 08:54
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Moderator
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AW: Doppelte Staatsangehörigkeit? Bin Deutsche...
Hallo hagid,
ich verstehe gerade nicht, warum du damals die türkische Staatsangehörigkeit bekommen hast?? Wolltest du das?
Grüße
ps: ich habe dein Anliegen hierher verschoben, sonst geht es unter.
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"Gönül ne kahve ister ne kahvehane,gönül sohbet ister kahve bahane"
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28.04.2008, 12:20
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Reingestolpert
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AW: Doppelte Staatsangehörigkeit? Bin Deutsche...
Hallo auch als ich 1995 in der Türkei geheiratet habe wollten sie mir die Türkische Staatsangehörigkeit geben aber die habe ich abgelehnt da Deutschland halt 2 nicht akzeptiert. Wenn ich dich richtig verstehe möchtest du die Türkische behalten dann musst du einen Antrag auf Beibehaltung der Deutschen Staatsangehörigkeit stellen. Hoffe ich konnte Dir helfen.
http://www.bva.bund.de/cln_047/nn_38...behaltung.html
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28.04.2008, 18:13
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Moderator
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AW: Doppelte Staatsangehörigkeit? Bin Deutsche...
Der Sachverhalt ist etwas unpräzise. Die allgemeine Regelung zur Mehrstaatigkeit gilt erst seit 1.1.2000. Folglich gilt (seit 1914): Durch die Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit vor 2000 auf Antrag hast Du die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Diese Überlegung trifft nicht zu, wenn 1996 ein Abkommen mit der Türkei bestand, welches diese Situation anders darstellt (soweit ich weiß, ist das nicht der Fall), oder die Türkei den von Dir beschriebenen Verwaltungsakt (Personalausweis) nicht mit der Vergabe der Staatsbürgerschaft koppelt.
So wie Du es geschildert hast, bist Du Türkin und stehst nun vor der Wiedereinbürgerung. Die BRD bürgert aufgrund eines internationalen Abkommens nicht mehrstaatig ein. Für einen deutschen Pass musst Du die türkische Staatsangehörigkeit ablegen, wenn Du nicht den Kriterien der Neuregelung von 2000 entsprichst. Mich wundert jetzt etwas, wie Du die letzten zwölf Jahre gelebt hast, ohne genau zu wissen, was Deine Staatsangehörigkeit ist  .
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