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Small-Talk Für 'nen netten Plausch oder tiefschürfende Diskussionen.

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  #1 (Permalink)  
Alt 09.07.2006, 15:45
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Züchtigungsrecht

Hallo,
Die deutschen gesetzt gewährleisten den eltern ein Züchtigungsrecht.D.h, die Eltern können ihre Kinder züchtigen,soweit sie ein angemessenes Mittel verwenden und wenn das Mittel zum erreichen der Züchtigung geeignet ist.

Was denkt ihr drüber?Würdet ihr eure Kinder schlagen,um sie zu erziehen?
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  #2 (Permalink)  
Alt 09.07.2006, 15:50
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AW: Züchtigungsrecht

oweia, natürlich nicht...haben noch keine kiddies, aber hilfe so nicht!!! ein klaps hat mir früher zwar auch nicht geschadet, aber es gibt genügend andere wege, ein kind zu erziehen...soll frühzeitig lernen, konflikten entgegen zu treten und damit klar zu kommen ohne handgreiflich zu werden...
denn man sollte nie vergessen: was du einem kind lernst, macht es im erwachsenen alter nach...:icon_frown:
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Schweigend mitzulesen ist oft der einzige Weg, nicht als Trottel dazustehen.
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  #3 (Permalink)  
Alt 09.07.2006, 16:39
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AW: Züchtigungsrecht

Zitat:
Zitat von Frankeee85
Hallo,
Die deutschen gesetzt gewährleisten den eltern ein Züchtigungsrecht.
Wie kommst du darauf? Das Gegenteil ist der Fall. Es gibt ein Gesetz, das genau das verbietet.
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  #4 (Permalink)  
Alt 09.07.2006, 17:19
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AW: Züchtigungsrecht

oohhh jee ich finds richtig sch... wenn eltern ihre kinder schlagen sowas ist keine erziehung man sollte den eltern die ihre kinder verprügeln das sorge recht entziehen echt sowas geht auf keinemfall:vogel)
*damla*
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  #5 (Permalink)  
Alt 09.07.2006, 17:41
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AW: Züchtigungsrecht

Wie ich dazu komme?Aus dem § 1631 Abs 2 wird das Recht abgeleitet...
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  #6 (Permalink)  
Alt 09.07.2006, 17:49
cokomel
 
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AW: Züchtigungsrecht

Frankee ich glaube da hast du etwas mißverstanden.

§ 1631 Abs. 2 BGB besagt :

Entwürdigende Erziehungsmaßnahmen, insbesondere körperliche und seelische Misshandlungen, sind unzulässig.

die alte fassung vom 1896 ließ züchtigung zu :

Kraft Erziehungsrechts darf der Vater angemessene Zuchtmittel gegen das Kind anwenden

bis zum jahre 1928 auch das züchtigungsrecht des ehemannes über seine frau.

[quelle Wikipedia]


Im Rahmen der Reform des Kindschaftsrechts von 1998 wurde § 1631 Abs. 2 BGB so umformuliert:
Entwürdigende Erziehungsmaßnahmen, insbesondere körperliche und seelische Misshandlungen, sind unzulässig. Diese Formulierung stellte noch kein generelles Züchtigungsverbot dar, sondern richtete sich nur gegen "entwürdigende" Erziehungsmaßnahmen und grenzte zulässige, nicht entwürdigende Erziehungsmaßnahmen gegen Misshandlungen ab. Im November 2000 wurde § 1631 Absatz 2 Satz 1 so geändert:
Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. § 1631 Absatz 2 Satz 2 stellt nun ein Verbot an die Eltern dar. Sie dürfen nun bei der Ausübung der Personensorge körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen nicht mehr verwenden. Damit gibt es seit 2000 in Deutschland kein elterliches Züchtigungsrecht mehr.
Allerdings bestimmt das Grundgesetz in den ersten beiden Absätzen des Artikel 6:
Artikel 6 Ehe und Familie; nichteheliche Kinder (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. [...] Inwieweit nun § 1631 Abs. 2 S. 1 BGB gegen den Artikel 6 GG verstößt, liegt im Entscheidungsraum des Bundesverfassungsgerichtes und dürfte bis zur dortigen Klärung unbeantwortet bleiben
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alteglucke (09.07.2006), wiebke (11.07.2006)
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Alt 09.07.2006, 17:51
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AW: Züchtigungsrecht

Ich würde meine Kinder nie schlagen, aus zwei Gründen, ich will auch nicht, dass man das mit mir macht und außerdem will ich nicht, dass meine Kinder vielleicht Angst vor mir haben würden.

Ist ja relativ einfach ein Kind zu schlagen, wenigstens erspart man sich große Erklärungen, bequem einfach! Aber abnormal!
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  #8 (Permalink)  
Alt 09.07.2006, 19:40
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AW: Züchtigungsrecht

Ich danke dir, Cokomel, jetzt muss ich mich nicht heute nacht noch auf die Suche machen, wenn ich von der Arbeit nach Hause komme.

Andrea
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  #9 (Permalink)  
Alt 11.07.2006, 16:20
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AW: Züchtigungsrecht

Ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt,klar sind seelische Verletzungen und entwürdigende Maßnahmen gegenüber Kinder verboten...Aber ein kKaps auf dem Po ist nicht eine der erwähnten Maßnahmen,daher bejaht die herrschende Meinung ein Züchtigungsrecht.Darüber schreibe ich auch eine Klausur,mir könnt ihr schon glauben...

Was hält ihr denn von einem Klaps auf dem Po?Also mir als kind hat es weder gut,noch wirklich schlecht getan...Es ist was ganz natürliches finde ich...
Wer hat das denn von uns nicht in seiner Kindheit erlebt?
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  #10 (Permalink)  
Alt 11.07.2006, 16:26
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AW: Züchtigungsrecht

Zitat:
Zitat von Frankeee85
Hallo,
Die deutschen gesetzt gewährleisten den eltern ein Züchtigungsrecht.D.h, die Eltern können ihre Kinder züchtigen,soweit sie ein angemessenes Mittel verwenden und wenn das Mittel zum erreichen der Züchtigung geeignet ist.

Was denkt ihr drüber?Würdet ihr eure Kinder schlagen,um sie zu erziehen?
bitte was!!!! also kinder zu schlagen ist VERBOTEN !!!! was du da gefunden hast kann sich nur auf andere maßnahmen beziehen, die dann im ermessungsrahmen der erzeihungsberechtuigten liegen. aber so wie du schreibst, stimmt das nicht.

gewalt gegen kinder ist verboten!
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Die Zukunft gehört denen, die an die Schönheit ihrer Träume glauben. Eleanor Roosevelt
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